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199/2001
Stand: 12.07.2001
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"Kulturstiftung der Bundesrepublik Deutschland" gründen

/Kultur/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesrepublik Deutschland soll eine Stiftung bürgerlichen Rechts zur Förderung und Bewahrung der Kunst und Natur von gesamtstaatlicher Bedeutung gründen. Sie solle den Namen "Kulturstiftung der Bundesrepublik Deutschland" tragen, schlägt die F.D.P. in einem Antrag (14/6629) vor. Das Stiftungskapital in Höhe von mindestens 2 Milliarden Euro ergebe sich, so die Fraktion, aus der Veräußerung von Gold- und Devisenreserven der Deutschen Bundesbank. Über Mittelvergabe und Steuerungsentscheidungen soll nach dem Willen der Antragsteller ein unabhängiger Stiftungsvorstand bestimmen, Sitz der Stiftung Halle an der Saale sein.

Die Fraktion begründet ihre Initiative mit der Feststellung, dass Kunst und Kultur von überragender gesellschaftlicher Bedeutung für regionale und nationale Identität seien. Dieser hohen Bedeutung stünden aber vergleichsweise geringe Ausgaben des Staates gegenüber. So betrage der Gesamtetat des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien für 2001 rund 0,9 Milliarden Euro im Vergleich zu Steinkohlesubventionen mit 3,5 Milliarden Euro, zum Verkehr- und Wohnungsbau mit 24,8 Milliarden Euro, zur Verteidigung mit 24 Milliarden Euro und zu Arbeit und Soziales mit 86,7 Milliarden Euro.

Die Hauptlast der Finanzierung von Kunst und Kultur werde in Deutschland von Ländern und Kommunen mit einem Gesamtbetrag von jährlich 7 Milliarden DM getragen - gegenüber den Aufwendungen des Bundes ein Anteil von 85 Prozent. Die F.D.P. erklärt weiter, die Kulturhoheit der Länder werde durch eine neue Nationale Kulturstiftung des Bundes und der Länder nicht untergraben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_199/03
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