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209/2001
Stand: 26.07.2001
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"Keine Gründe für ein Karriereende für Tänzerinnen und Tänzern bekannt"

/Kultur und Medien/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Der Bundesregierung sind Untersuchungen über Gründe, weshalb Tänzerinnen und Tänzer ihre Karriere beenden nicht bekannt. Dies erklärt sie in der Antwort (14/6693) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/6493), die sich nach der Ausbildung, Umschulung und sozialen Absicherung von Tänzerinnen und Tänzern erkundigt hatte. Die Regierung legt dar, es handele sich um einen Aufgabenbereich von Ländern und Kommunen. Deshalb habe sie auch keine Erkenntnisse über einen Trend, wonach Tänzer ihre aktive Bühnenlaufbahn zeitiger zu beenden als in früheren Jahren. Auch Gehaltsfragen oder finanzielle Voraussetzungen für einen beruflichen Übergang nach Ende der aktiven Bühnenlaufbahn sind laut Antwort Angelegenheit von Ländern und Kommunen.

Zur Zahl von Tänzerinnen und Tänzern in der Bundesrepublik gebe es keine genauen Angaben, heißt es weiter. In der Beschäftigtenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit werden Tänzer gemeinsam mit Bühnenleitern, Regisseuren, Sängern, Schauspielern und künstlerischen Bühnenhilfsberufen unter der Berufsgruppe "Darstellende Künstler/innen" erfasst. Danach waren 1999 insgesamt 19.491 darstellende Künstler im Bundesgebiet sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die einzige differenzierte Angabe lässt sich der Antwort zufolge aus der Statistik des Deutschen Bühnenvereins ableiten. Danach waren in der Spielzeit 1998/1999 insgesamt 1.604 Ballettmitglieder an deutschen Theatern beschäftigt.

Mit Blick auf staatliche Fonds oder eine finanzielle Unterstützung durch Umschulung verweist die Regierung auf die Förderung beruflicher Weiterbildung einschließlich Umschulung durch die Arbeitsämter. Für abhängig beschäftigte Tänzerinnen und Tänzer gebe es neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine zusätzliche Versicherung bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen. Diese Versorgungsanstalt, die von der Bayerischen Versorgungskammer verwaltet werde, stelle eine der wenigen gesetzlichen Zusatzversorgungen in Deutschland dar. Die Beiträge in Höhe von neun Prozent des Einkommens würden hälftig von Versicherten und Arbeitgebern gezahlt. Daneben werde eine besondere Altersversorgungsabgabe in Höhe von 20 Pfennig je Eintrittskarte erhoben, die von den Arbeitgebern an die Versorgungsanstalt abzuführen sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_209/04
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