Zivilrechtliches und arbeitsrechtlichtes Antidiskriminierungsgesetz geplant
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die EU-Richtlinien "zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft" und "zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der "Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf" durch ein zivilrechtliches und eine arbeitsrechtliches Antidiskriminierungsgesetz in deutsches Recht umsetzen. Dies geht aus ihrer Antwort (14/6768) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/6696) hervor. Angesichts der "Schwierigkeit der Materie" könne sie aber einen Zeitpunkt dafür noch nicht benennen. Die EU-Richtlinien hätten das Ziel, das Diskriminierungsverbot des EG-Vertrags in der Rechtsordnung durchzusetzen. Erste gesetzgeberische Maßnahmen dazu sollen noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht werden, so die Regierung.
Diese hält es nach eigenen Angaben für angebracht, den gleichen Ansatz zu wählen wie die Richtlinien selbst, die an bestimmte persönliche Merkmale anknüpften. Ein Verzicht auf solche Merkmale würde die Gefahr bergen, dass das Ziel, ein Abstellen auf diese Merkmale zu verhindern, den Bürgern nicht deutlich würde und möglicherweise Differenzierungen aus nicht zu beanstandenden Gründen dennoch als verboten betrachtet würden. Damit würde die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit ohne ausreichenden Grund eingeschränkt, heißt es in der Antwort.