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224/2001
Stand: 22.08.2001
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2000 insgesamt 36 Wohnungen akustisch überwacht

/Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Die Zahl der von einer akustischen Wohnraumüberwachung betroffenen Wohnungen ist im Jahr 2000 gegenüber 1999 von 31 auf 36 angestiegen. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (14/6778) über den Einsatz technischer Mittel zum Abhören von Wohnungen hervor. Spitzenreiter sei demnach Hessen mit 13 betroffenen Wohnungen gegenüber 8 im Jahr 1999 gewesen. In Bayern habe die Zahl 5 (6), in Niedersachsen 4(1) und in Rheinland-Pfalz ebenfalls 4 (0) betragen. In 27 Fällen seien die betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Berichterstattung an die Justizbehörden benachrichtigt worden, bei 9 Überwachungen nicht. Als Gründe für die Nichtbenachrichtigung wird unter anderem "kein Verfahrensabschluss" und "keine Beendigung der Auswertung" angeführt. Zu den Anlasstaten für die vorgenommenen Maßnahmen gehören laut Unterrichtung Mord, Totschlag und Völkermord, schwerer Menschenhandel, Straftaten gegen die persönliche Freiheit sowie Geld- oder Wertpapierfälschungen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_224/04
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