Die Bearbeitung von Zuordnungsverfahren örtlich konzentrieren
Berlin: (hib/MIK) Die Bearbeitung von Zuordnungsverfahren soll durch Rechtsverordnung örtlich konzentriert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/7035) zur Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes vor. Zudem soll die Möglichkeit, ehemals volkseigenes Vermögen innerhalb der öffentlichen Hand oder an Kapitalgesellschaften der öffentlichen Hand durch Zuordnungsbescheid weiter zu übertragen, nach dem 31. Dezember 2003 auslaufen. In der Begründung führt die Regierung aus, dass die aus dem Einigungsvertrag resultierende Aufgabe der Vermögenszuordnung nach inzwischen zehn Jahren in einem überschaubaren Zeitraum zum Abschluss gebracht werden soll. Die in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagene Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes soll die beschleunigte Abarbeitung der Restaufgaben erleichtern, indem sie die Konzentration der verbliebenen Zuordnungsaufgaben auf einzelne Zuordnungsbehörden ermöglicht, heißt es.