Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung (14/7090) zur Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem "Gesetzentwurf zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen" (14/7034, siehe hib-Nr. 258, Seite 5) vorgelegt. Den Einwendungen der Länderkammer stimmt sie dabei überwiegend nicht zu. Vor allem teilt sie nicht die Befürchtung, dass Kleinanleger, die im normalen Börsenbetrieb Aktien für die private Vermögensbildung kaufen, nunmehr als Bieter den umfangreichen Mitteilungs- und Dokumentationspflichten des Gesetzes unterliegen sollen. Daher sei auch keine "Bagatellregelung" für Erwerbsgeschäfte von Kleinanlegern erforderlich.