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276/2001
Stand: 22.10.2001
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Grundstückseigentümer im Osten effizient ermitteln

/Neue Länder/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Suche nach den Eigentümern von Grundstücken in den neuen Ländern hat die CDU/CSU-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (14/7122) gemacht. Zur Begründung heißt es, durch das Vermögensgesetz seien die ehemaligen Eigentümer von in der DDR unter staatliche Verwaltung gestellten Grundstücken wieder in ihre ursprünglichen Eigentumsrechte eingesetzt worden. Für zahlreiche Grundstücke sei der Verbleib der Eigentümer oder deren Erben aber unbekannt geblieben. Für diese unbekannten Eigentümer hätten deshalb gesetzliche Vertreter eingesetzt werden können, welche die Sicherung und Verwaltung des Grundstücks wahrnehmen sollten. Nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz sei die Frist, innerhalb derer die Berechtigten ihr Eigentumsrecht ab Veröffentlichung in verschiedenen Medien geltend machen oder nachweisen können, auf ein Jahr festgelegt. Mit Ablauf dieser Frist komme es zu einem Ausschlussbescheid, so die Fraktion. Damit würde der Eigentümer sein Grundstück zu Gunsten des Entschädigungsfonds verlieren. Ist der Eigentumsausschlussbescheid des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen bestandskräftig, könnten die Berechtigten das Grundstück oder einen Verkaufserlös daraus nicht mehr verlangen. Die Bundesregierung soll sagen, bei wie vielen Grundstücken die Eigentümer oder Rechtsinhaber dem Bundesamt zum Zeitpunkt des Aufgebotsverfahrens unbekannt gewesen sind. Die Regierung soll ferner mitteilen, wie das Amt die Berechtigten ermittelt, wie viele Mitarbeiter dazu eingesetzt werden und wie hoch die Kosten der Ermittlung sind. Auch nach der Zahl der betroffenen Grundstücke und der nach dem Vermögensgesetz bestellten gesetzlichen Vertreter erkundigen sich die Abgeordneten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_276/03
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