Online-Abruf aus maschinell geführtem Handelsregister erleichtern
Berlin: (hib/BOB) Der Rechtsausschuss hat am Mittwochvormittag den Weg dafür freigemacht, den Online-Abruf aus dem maschinell geführten Handelsregister zu erleichtern. Einstimmig billigten die Abgeordneten dazu einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/6855) in geänderter Fassung. Den Angaben zufolge soll damit das Abrufverfahren für die Nutzer attraktiver gemacht werden. Zugleich gehe es darum, Registereintragungen zur Vertretungsmacht eindeutiger und auch für ausländische Nutzer verständlicher darzustellen. Zudem würden die Gebühren für den Abruf von Daten aus den maschinell geführten Registern geregelt. Auf Initiative der Abgeordneten soll der Online-Abruf aus den künftigen elektronischen Registern zudem noch etwas weiter gefasst und auch auf die Gesellschafterlisten und Satzungen ausgedehnt werden. Eine Erstreckung auch auf die Jahresabschlüsse sei derzeit aber noch nicht geboten. Einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf aus den Reihen der CDU/CSU und der FDP mit dem Ziel, eine Vorschrift des Handelsgesetzbuches so zu formulieren, dass die Einsicht des Handelsregisters nicht nur zu eigenen, sondern auch zu fremden Informationszwecken gestattet werden solle, lehnte die Ausschussmehrheit ab. Sie erklärte sich aber damit einverstanden, eine solche Absicht im Bericht des Ausschusses für das Plenum des Bundestages einvernehmlich zu befürworten.