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312/2001
Stand: 26.11.2001
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Bundesbank stützt Position der Bundesregierung für eine "Allfinanzaufsicht"

Finanzausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) Die Deutsche Bundesbank unterstützt die Bundesregierung bei ihrem Vorhaben, die Aufsicht über Finanzdienstleistungen künftig in einer Behörde zusammenzufassen. In ihrer Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses über den Gesetzentwurf der Regierung über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht (14/7033, 14/7088), die am heutigen Montag um 14 Uhr beginnt, wendet sich die Bundesbank gegen die anderslautende Auffassung des Bundesrates in dieser Frage. Der Regierungsentwurf sieht vor, die Aufsichtskompetenzen der Bundesämter für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel in einer selbstständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu bündeln. Davon erhofft sie sich eine effizientere Aufsicht und ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis. Nach Ansicht des Bundesrates muss sich die Finanzmarktaufsicht dagegen an der dezentralen Struktur der deutschen Kreditwirtschaft und der mittelständisch geprägten Unternehmenslandschaft orientieren. Vor allem werde die Kompetenz der Landeszentralbanken bei der Bankenaufsicht nicht effizient genutzt.

Würde man dem Bundesrat folgen, so die Bundesbank, würde das Niveau der deutschen Aufsicht hinter den Zustand von 1961 zurückfallen, als das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen geschaffen wurde. Auch international stieße eine erneute dezentrale Aufgabenzuordnung auf Unverständnis. Professor Wolfgang Gerke von der Universität Erlangen-Nürnberg sieht in dem Entwurf einen Beitrag, um eine effiziente Aufgabenerfüllung der Finanzdienstleistungsaufsicht zu gewährleisten. Er rät jedoch von der im Entwurf vorgesehenen hundertprozentigen Erstattung der Aufsichtskosten durch die beaufsichtigten Institute, Unternehmen, Emittenten und Kursmakler ab. Die betroffenen drei Bundesämter begrüßen den Regierungsentwurf ebenso wie der Zentrale Kreditausschuss des deutschen Bankgewerbes. In dessen Stellungnahme heißt es allerdings auch, die Kreditwirtschaft sei zu einer vollständigen Übernahme der Kosten der Bundesanstalt nicht bereit. Eine Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand wird für "angemessen und sachgerecht" gehalten.

Die Vertreter der Landeszentralbanken tendieren in ihren Stellungnahmen eher zur Haltung des Bundesrates. Die bayerische Landeszentralbank plädiert dafür, die Bankenaufsicht voll in die Bundesbank zu integrieren. Die Errichtung einer zusätzlichen zentralen Megabehörde sei nicht sachgerecht. Ähnlich argumentiert die Landeszentralbank in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Wenn gesagt werde, die Zuständigkeit der Bundesbank für die Bankenaufsicht würde zu Interessenkollisionen mit der Geldpolitik führen, so sei dem zu entgegnen, dass die Bundesbank ihre geldpolitischen Kernkompetenzen an die Europäische Zentralbank abgegeben habe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_312/01
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