Weitere Initiative zur öffentlichen Sicherheit vorgelegt
Berlin: (hib/WOL) Mit einem Antrag, Bürgerechte zu schützen und öffentliche Sicherheit zu verbessern hat die PDS ihre Auffassung zur Regelung der öffentlichen Sicherheit (14/7792) vorgelegt. Danach sei die Bundesregierung bisher den Beweis schuldig geblieben, dass die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden nicht ausreichen würden; sie sei mit ihren Antiterrorpaketen in hektische gesetzgeberische Aktivität verfallen. Demgegenüber habe die Mehrzahl der Sachverständigen bei der Anhörung des Innenausschusses am 30. November erhebliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert und die Verfassungsmäßigkeit etlicher Maßnahmen in Frage gestellt. Die Regierung wird deshalb aufgefordert, den Entwurf für ein Terrorismusbekämpfungsgesetz zurückzunehmen, die Stellungnahmen der Sachverständigen noch einmal gründlich zu prüfen und nur Maßnahmen vorzuschlagen, die dem rechtstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Leitlinie müsse dabei die Balance zwischen Sicherheitsmaßnahmen und Freiheitsrechten sein.
Die PDS betont in ihrer Initiative den gesellschaftlichen Aspekt. Wer öffentliche Sicherheit wolle, müsse die Ursachen bekämpfen und zunächst begreifen, warum Menschen sich von der Gesellschaft abwendeten, Straftaten begingen und welche Bedingungen im Umfeld, im Bildungswesen und im Miteinander solcher Prozesse begünstigten. Dies sei keine Aufgabe von Polizei und Gemeindiensten, sondern eine gesellschaftspolitische. Dieser Ausgangslage folgend werden in der Initiative die Faktoren einer Verbesserung der menschlichen und tariflichen Arbeitsbedingungen etwa bei der Gepäck- oder Personalkontrolle an Flughäfen hervorgehoben. Hinsichtlich der realen Gefahr juristischer Anschläge müsse darüber hinaus auch eine Risikoabwägung bei der Errichtung und Genehmigung gefährlicher Anlagen einbezogen werden. So sollten Kernkraftwerke so schnell wie möglich abgeschaltet und Atommülltransporte beendet werden. Gefordert wird schließlich auch die zur Verfügungstellung moderner Technik im erforderlichen Maß und eine ausreichende Personalausstattung bei Polizei, Technischem Hilfswerk und Feuerwehr. Im Ernstfall dürfe wertvolle Zeit nicht durch Kompetenzstreitigkeiten oder fehlende Ausstattung verloren gehen.