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029/2002
Stand: 31.01.2002
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In Basel auf mittelstandsgerechte Eigenkapitalrichtlinien hinwirken

/Wirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll im Zuge der Verhandlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht über eine neue internationale Eigenkapitalvereinbarung darauf dringen, dass die Mängel und Unzulänglichkeiten der bisher vorliegenden Ergebnisse des so genannten Basel-II-Prozesses beseitigt werden. Dies fordert die PDS-Fraktion in einem Antrag (14/8115). Die Neufassung der Eigenkapitalrichtlinien von 1988 ziele darauf, die bislang gültige und von der Bonität des Kreditnehmers unabhängige Unterlegung mit Eigenkapital der Banken "risikoadäquater" zu gestalten. Diese Neufassung sei vor allem für international agierende Banken dringend erforderlich und daher positiv zu bewerten. Abzusehende Härten für kleine und mittlere Unternehmen beim Zugang zu Fremdkapital seien jedoch zu vermeiden und auszugleichen, betont die Fraktion. Es gehe um eine Mittelstandskomponente der Eigenkapitalrichtlinien, da gerade viele kleine und mittlere Unternehmen eine hohe Kreditabhängigkeit nachwiesen.

Die Bundesregierung sollte nach Meinung der Fraktion verstärkt darauf hinwirken, dass die Chancengleichheit im Wettbewerb zwischen national und international tätigen Kreditinstituten sowie zwischen Kreditinstituten verschiedener Institutsgruppen in Deutschland aufrechterhalten und Wettbewerbsnachteile für kleine und mittlere Unternehmen vermieden werden. In Betracht zu ziehen seien unter anderem die Zuordnung von Krediten an solche Unternehmen in das so genannte Retail-Portfolio (Kleinkredite), die Berücksichtigung der Größe der Unternehmen bei der Berechnung der Risikogewichte, die Definition eines eigenständigen "Mittelstands-Portfolio", die Anerkennung von Sachsicherheiten und die Verbriefung von Forderungen. Eine Lösung für Existenzgründer müsse entweder durch Sonderregelungen im Rahmen des internen Ratings (bankinterne Bewertung des Kreditnehmers) oder durch ein entsprechendes öffentliches Förderinstrumentarium geschaffen werden, dass die Nachteile für die Betroffenen ausgleicht. Einer zu erwartenden Zusatzbelastung für ostdeutsche Unternehmen sei ebenfalls entgegenzuwirken, da die nach Risiken differenzierte Eigenkapitalunterlegung steigende Kreditkosten oder eine restriktive Kreditvergabe bis zur Verweigerung nach sich ziehen werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_029/02
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