Entsorgung und Verwertung von Altholz bundeseinheitlich regeln
Berlin: (hib/STT) Die Bundesregierung will die Entsorgung und Verwertung von Altholz durch eine Verordnung (14/8198) regeln. Darin heißt es, zurzeit existierten keine bundesweit einheitlichen Anforderungen, sondern lediglich unterschiedliche Länderregelungen. Dabei würden verschiedene Entsorgungswege beschritten, deren Umweltverträglichkeit zum Teil zweifelhaft sei. Ziel der Verordnung sei es, die Anforderungen an die Verwertung und die Beseitigung auf der Grundlage der Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes festzulegen. Damit sollen Schadstoffe aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschleust und eine umweltverträgliche Entsorgung gewährleistet werden. Die Anforderungen an die schadlose Verwertung von Altholz müssten mit den Anforderungen an die Abfallverwertung aus anderen Rechtsbereichen abgestimmt und harmonisiert werden, betont die Regierung.