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043/2002
Stand: 20.02.2002
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Regierung: Importverbot gegenüber China keine Marktabschottung

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie/

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat sich am Mittwochvormittag dem Eindruck entgegengestellt, das am 30. Januar von der EU-Kommission erlassene Importverbot für tierische Produkte aus China sei als Abschottung des eigenen Marktes zu betrachten. Im Wirtschaftsausschuss hatte die FDP-Fraktion nach den Gründen für dieses Importverbot gefragt und erklärt, auf chinesischer Seite könne dieser Eindruck entstehen. Wie die Regierung berichtete, hat sich der Ständige Veterinärausschuss Öffentliche Gesundheit in Brüssel dafür ausgesprochen, die Einfuhr bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus China, die für den menschlichen Verzehr oder die Tierernährung bestimmt sind, auszusetzen. Die wichtigsten betroffenen Produkte seien Honig, Kaninchenfleisch, Geflügel und Meeresfrüchte wie Krabben und Garnelen. Anlass sei eine Inspektionsreise des Lebensmittel-Veterinäramtes der EU-Kommission im vergangenen November nach China gewesen. Dabei seien viele gravierende Mängel bei der Rückstandskontrolle in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie beim Verkehr mit Tierarzneimitteln festgestellt worden. Bei der Honigproduktion setze China etwa ein Präparat ein, das krebserregend wirke. Darüber habe man herausgefunden, dass die chinesischen Behörden die zuvor gegenüber der EU erteilten Garantien über die Einhaltung von Kontrollverpflichtungen nicht erfüllten. China habe gegenüber der EU Zusagen gemacht, so die Regierung, auf die man sich in der Realität nicht habe verlassen können. Man habe sich darauf verständigt, dass so genannte schwimmende Ware, die bereits in die EU unterwegs ist, hereingelassen wird, wenn alle Partien auf die gängigen Rückstände untersucht werden. Im März werde die Kommission über das weitere Vorgehen gegenüber China entscheiden.

Die FDP entgegnete, wenn jede Ladung geprüft und gegebenenfalls beschlagnahmt werde, dann sei ein Importverbot nicht erforderlich. Es entstehe der Eindruck, dass es keine fundierte Begründung dieses Importverbots gebe. Die entscheidende Frage sei, ob die Volksgesundheit gefährdet ist oder nicht. Die SPD regte an, die Regierung solle eine Zusammenstellung über die Entwicklung beim Im- und Export mit China seit Beginn der Mitgliedschaft des Landes in der Welthandelsorganisation vorlegen. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass man im Hinblick auf Verbraucherschutz und Volksgesundheit nachlässig sei. Die Importe müssten bestimmten Mindestbedingungen genügen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_043/01
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