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060/2002
Stand: 07.03.2002
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FDP will die Pflanzenschutzpolitik neu ausrichten

/Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Eine Neuausrichtung der Pflanzenschutzpolitik an wissenschaftlichen und "nicht an ideologischen Kriterien" verlangt die FDP-Fraktion. In einem Antrag (14/8430) wird die Bundesregierung aufgefordert, an der weiteren Harmonisierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in der EU "trotz der so genannten Agrarwende in Deutschland" festzuhalten. Auf EU-Ebene solle sie dafür eintreten, dass die Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen erst 2008 statt bereits 2003 endet. Um den heimischen Anbau von Obst und Gemüse, Arznei- und Gewürzpflanzen sowie von Zierpflanzen sicherzustellen, müsse gewährleistet sein, dass Pflanzenschutzmittel für diese Kulturen verfügbar sind. Die neuen Abstandsregelungen für Pflanzenschutzmittel zu Hecken, Feldgehölzen, Säumen, Gräben und anderen Strukturelementen in der Landwirtschaft seien zu korrigieren und "praxistauglich" zu gestalten. Aufgeben soll die Regierung die geplante Aufteilung zwischen Bewertungs- und Managementfunktion für den Zulassungsbereich von Pflanzenschutzmitteln, weil damit gravierende Nachteile für Industrie und Landwirtschaft verbunden seien. Das "De-Facto-Moratorium" für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen will die Fraktion aufgelöst wissen. Damit solle die Nutzung dieser "innovativen Techniken" im Pflanzenschutz ermöglicht werden.

Zur Begründung heißt es, in Deutschland habe eine bürokratische Auslegung der Zulassungskriterien in Kombination mit einer ideologisch geprägten Pflanzenschutzpolitik die Verfügbarkeit zugelassener Pflanzenschutzmittel vor allem für die Kleinkulturen eingeschränkt. Besonders der Obst- und Gemüsebau, der Anbau von Arznei- und Gewürzpflanzen sowie von Zierpflanzen stehe vor existenziellen Problemen. Sofern von Pflanzenschutzmitteln eine Gefahr für die Verbraucher ausgehe, müssten sie in allen EU-Mitgliedstaaten verboten werden. Gehen aber keine unvertretbaren Risiken von ihnen aus, sei es nicht hinnehmbar, dass zwar Obst und Gemüse in Deutschland verkauft werden kann, das im Ausland mit in Deutschland verbotenen Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, während den heimischen Produzenten diese Mittel vorenthalten würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_060/04
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