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075/2002
Stand: 20.03.2002
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Auf "Bandbreitenförderung" beim neuen Besoldungsstrukturgesetz verzichten

Innenausschuss/

Berlin: (hib/WOL) Mit dem Verzicht auf die Einführung einer Bandbreitenförderung im Gesetzentwurf zur Modernisierung der Besoldungsstruktur (14/6390) hat die Bundesregierung auf das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung vom Dezember 2001 reagiert. Dies berichtete die SPD am Mittwochvormittag im Innenausschuss, der den Regierungsentwurf mit der Mehrheit der Oppositionsfraktionen gegen das Votum der Opposition annahm. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Insgesamt, so die SPD, sei mit der Einarbeitung der Änderungsanträge in den Gesetzentwurf ein "vernünftiger Abschluss" erreicht worden. Besonders für die Bundeswehr gebe es mit der Entfernungspauschale für Wehrpflichtige und mit dem Wegfall der Eingangsbesoldungsgruppen A1 bis A2 erhebliche Verbesserungen. Die für den Altersabbau einer Bundeswehr vorgesehene Ruhestandsregelung von bis zu 88 Prozent habe allerdings auch Begehrlichkeiten in anderen Beamtenbereichen verursacht. Dabei gebe es auch generell für Beamte erhebliche Verbesserungen durch Leistungsanreize mit einer Besoldungsanhebung um bis zu 15 Prozent. Mit so genannten Teamzulagen würden Verbesserungen für Beschäftigte beim Bundesgrenzschutz und beim Zoll erreicht. Eine angemessene Honorierung sei außerdem für die nach dem 11. September 2001 beschlossene Funktion von "Sky-Marshalls" ähnlich wie bei den Kräften der Spezialeinheit GSG 9 vorgesehen. Während Familienzuschlag, kinderbezogene Anteile und Zuschläge für besondere Leistungen künftig angehoben würden, seien Verheiratetenzuschlag und Bandbreitenförderung gestrichen worden. Umstritten gewesen sei die befristete Wahrnehmung herausgehobener Funktionen "auf Probe und Zeit". Diese sollte nach Ansicht der SPD "heruntergeregelt" werden. Mit einer "eher lieblosen Zustimmung" in diesem Punkt sei man jedoch dem Wunsch der Länder entgegengekommen, die ohnehin den weitaus größten Anteil der Beamten stellten. Auch die CDU/CSU begrüßte die Streichung der Bandbreitenförderung nachdrücklich, machte ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf aber vom Verzicht auf eine Regelung der Zulage für die Wahrnehmung von Führungspositionen auf Zeit abhängig. Diese könne "auch missbraucht werden". Zu befürchten sei zudem eine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit und eine zunehmende Politisierung der Beamten, wenn die bis hinunter zu Amtsleitern und Konrektoren in der Stufe A 11 bis A 12 gelten solle. Die Regierung habe mit dem Gesetzentwurf in der geänderten Form viel geleistet, so die Union. Man würde deshalb bedauern, wenn man wegen Nichteinigung in diesem Punkt letztendlich dann doch "Nein" zu diesem Gesetzesvorhaben sagen müsse. Während die Bündnisgrünen den Ausführungen der SPD nichts hinzuzufügen hatten, erklärte die FDP, die Verbesserungen bei diesem Gesetzentwurf seien "zwar mehr geglückt als in anderen Verfahren", gleichwohl schließe man sich der Einschätzung der Union an und werde dagegen stimmen, weil auch die beabsichtigte Flexibilisierung aus Sicht der Liberalen unzureichend sei. Die PDS kritisierte eine insgesamt undurchschaubare Dienstrechtsreform, weswegen man den Gesetzentwurf im Plenum ablehnen werde. Mit den Stimmen aller Fraktionen abgelehnt haben die Mitglieder des Innenauschusses einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Fortsetzung der Dienstrechtsreform (14/3458).
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_075/03
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