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079/2002
Stand: 22.03.2002
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98 Tonnen schwarze Schuhcreme in Lagern der Bundeswehr

Rechnungsprüfungsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am Freitagmorgen das Bundesverteidigungsministerium einvernehmlich aufgefordert, die Vorratshaltung an handelsüblichen und schnell beschaffbaren Artikeln der Bekleidung und Ausrüstung "grundsätzlich" zu überprüfen. Grundlage dieses Auftrags war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH), nach dem das Wehrbereichsbekleidungsamt im Wehrbereich III 98 Tonnen schwarze Schuhcreme bevorratete. Diese Menge entsprach einem Sechsjahresbedarf an schwarzer Schuhcreme für jeden Soldaten dieses Wehrbereichs, so der BRH. Die Beschaffung weiterer Schuhcreme war vorgesehen und konnte erst durch einen Hinweis des Prüfungsamtes verhindert werden.

Bei den Zubehörartikeln für Schuhe wurden laut BRH Vorräte festgestellt, die schon seit mindestens zehn Jahren bestanden. Überstände an Sohlen mit einem Wert von 80.000 DM mussten ausgesondert werden, weil die entsprechenden Schuhe nur noch selten getragen wurden. Eine Ausdehnung der Prüfung auf andere Wehrbereiche ergab auch dort überhöhte Vorräte an Pflegemitteln und Zubehör für Schuhe. Der Bundesrechnungshof hat die überhöhten Vorratshaltungen beanstandet und gefordert, auf größere Vorräte an diesen handelsüblichen, schnell zu beschaffenden Artikeln zu verzichten. Darüber hinaus hat er empfohlen, seinen Beanstandungen grundsätzlich nachzugehen und die Vorratshaltung entsprechender Artikel bundeswehrweit zu prüfen. Dadurch könnten laut Berechnungen des BRH mehrere Millionen € jährlich gespart werden.

Das Bundesministerium hat inzwischen angekündigt, die Überbestände abzubauen und nicht mehr verwendete Teile auszusondern. Es beabsichtigt, die Beschaffungsmenge künftig durch Datenverarbeitung ermitteln zu lassen, heißt es im BRH-Bericht. Nicht mehr benötigte Artikel oder solche, deren Reichweite das Jahr 2005 übersteigt, sollen ausgesondert werden. Darüber muss das Ministerium den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses berichten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_079/01
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