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120/2002
Stand: 14.05.2002
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Katalog der jugendgefährdenden Medien auf Gewaltdarstellungen erweitern

/Familie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die durch das Gesetz indiziert sind, soll auf Gewaltdarstellungen erweitert werden. Dies sieht der Entwurf eines Jugendschutzgesetzes (14/9013) vor, den SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt haben. Weiter schlägt die Koalition vor, den Schutz junger Menschen vor Gefährdungen durch Nikotin strikter auszugestalten. Die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren soll verboten und das Aufstellen von Zigarettenautomaten nur - bei angemessenen Übergangsfristen - gestattet werden, wenn Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren diese nicht bedienen können. In diesem Sinne sollen die gesetzlichen Automatenregelungen überarbeitet und unter Berücksichtigung neuer technischer Möglichkeiten die Benutzung auf einen bestimmten, kontrollierten Personenkreis beschränkt werden. Weiter ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, die Liste jugendgefährdender Medien in vier Teile aufzuteilen. Außerdem sollen Trägermedien mit Spielprogrammen, also zum Beispiel Computerspiele, den gleichen gesetzlichen Regelungen wie Trägermedien mit Filmprogrammen unterworfen werden. Entsprechend ist vorgesehen, dass die Wirtschaft mit den obersten Landesbehörden zusammenarbeitet.

Nach Auskunft der Fraktionen ist Ziel des Gesetzentwurfes, den Jugendmedienschutz neu zu regeln, indem die medienrechtlichen Bestimmungen verschiedener Gesetze zusammengefasst wer

den. Die Länder seien sich im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz in Informations- und Kommunikationsdiensten mit dem Bund einig, dass die derzeitigen Bestimmungen für die Medien zahlreiche Schwachpunkte aufweisen. Die Jugendschutzregeln seien zersplittert, die Aufsichtsstrukturen uneinheitlich und Zuordnungsfragen bei Nichtrundfunkdiensten ungeklärt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_120/02
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