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158/2002
Stand: 13.06.2002
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Erhöhung des Zuschusses zur ambulanten Vorsorgeleistung geplant

/Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STA) Die Koalition plant, den Zuschuss zu ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen von derzeit 8 auf 13 Euro täglich zu erhöhen. In einem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/9357) wird diese Erhöhung der Höchstgrenze des Zuschusses mit der aktuellen Preisentwicklung begründet. Während die Krankenkassen zur Zeit die Kosten für aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Behandlungen in anerkannten Kurorten übernehmen, war bisher ein Zuschuss von 8 Euro zu den übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung und Fahrkosten vorgesehen. Um Krankenversicherte zu einer konsequenteren Inanspruchnahme medizinischer Vorsorgeleistungen zu bewegen, soll dieser Betrag jetzt auf 13 Euro pro Tag angehoben werden. Laut Koalition sind durch diese Maßnahme keine spürbaren Mehrbelastungen der Krankenkassen zu erwarten, da eine verstärkte Inanspruchnahme der Vorsorgeleistungen zu einem Rückgang der Ausgaben für Krankenbehandlung beitrage.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_158/02
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