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201/2002
Stand: 06.08.2002
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Maßnahmen einer endgültigen Abschaffung des Notstands in Türkei diskutiert

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Nachdem das türkische Parlament die Aufhebung der Notstandsgesetze für zwei Provinzen im Süden des Landes zum 30. Juli 2002 beschlossen hat, verfügt nun ein Sondergouverneur mit Sitz in Diyarbakir, der für alle Notstandsprovinzen zuständig ist, auch über die als "angrenzende Provinzen" eingestuften ehemaligen Notstands-Provinzen über besondere Befugnisse. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/9838) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/9766) weiter darlegt, sind zurzeit verschiedene Übergangslösungen für die Notstandsprovinzen im Gespräch. Auch werde über Maßnahmen nach einer möglichen endgültigen Abschaffung des Notstands nachgedacht. Gefragt nach der Zahl der von türkischen Militärs zerstörten Dörfer in den 25 Jahren des Ausnahmezustands verweist die Bundesregierung auf amtliche türkischen Zahlen, die von 3 428 Dörfern und 500 000 intern vertriebenen Personen sprechen. Laut Menschenrechtsorganisationen liege die Ziffer für die betroffenen Dörfer allerdings bei 3 688 und die der Vertriebenen bei 3 Millionen Menschen. Des Weiteren geht die Regierung davon aus, dass unter den 8 037 Inhaftierten, die das türkische Justizministerium in Zusammenhang mit Straftaten nach dem türkischen Strafgesetzbuch sowie mit den Anti-Terrorgesetzen nennt, ein Großteil politischer Gefangener sind.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_201/01
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