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249/2002
Stand: 13.11.2002
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Bundestag für Auslandseinsätze deutscher Streitkräfte ermächtigen

/Bundestagsnachrichten/Antrag

Berlin: (hib/MAP) Der Bundestag soll zukünftig auf Grund eines Gesetzes an der Entscheidung über den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Ausland beteiligt sein. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (15/36). Den Abgeordneten zufolge ist gegenwärtig die Mitwirkung des Bundestages gesetzlich nicht verankert, sondern entspricht lediglich einer "vereinbarten parlamentarischen Übung", die mehr oder weniger dem Gesetzgebungsverfahren nachgebildet ist. Dabei habe bereits das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil festgelegt, dass der Bundestag eine grundlegende Rolle im Entscheidungsprozess habe. Eine entsprechende gesetzliche Regelung würde deshalb Rechtssicherheit schaffen und dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Gesetzesvorbehaltes Rechnung tragen, heißt es.

Im Gesetz soll unter anderem definiert werden, was unter "Einsatz bewaffneter Streitkräfte" zu verstehen sei. Darüber hinaus soll "eindeutig" geklärt werden, in welcher Form der Bundestag sowohl bei militärischen Vorbereitungen und Planungen als auch bei den Einsätzen selbst zu beteiligen sei. Der Antrag sieht schließlich die Bildung eines besonderen Gremiums vor. Dieses soll in Fällen der Geheimhaltungsbedürftigkeit des Einsatzes sowie bei Gefahr im Verzug erste Entscheidungsbefugnis besitzen. Dem Gremium soll laut Antrag der Präsident des Bundestages vorstehen und die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag abbilden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_249/03
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