Hartz-Gesetzentwürfe mit Koalitionsmehrheit angenommen
Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat am Mittwochnachmittag die beiden Entwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein erstes und zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (15/25, 15/26) mit der Koalitionsmehrheit und gegen das Votum von CDU/CSU und FDP in geänderter Fassung angenommen. Die Koalition hatte kurzfristig eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht, die der Ausschuss mehrheitlich übernahm. Änderungsanträge der Union fanden keine Mehrheit. Die Entwürfe der CDU/CSU zur Aktivierung kleiner Jobs (15/23) und zum optimalen Fördern und Fordern in Vermittlungsagenturen (15/24) lehnte der Ausschuss ebenfalls mit der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der FDP ab. Für den Antrag der Liberalen "Handeln für mehr Arbeit" (14/32) stimmten neben den Antragstellern lediglich zwei Abgeordnete der CDU/CSU. Ohne Mehrheit blieben ferner drei Entschließungsanträge der Unionsfraktion, wobei sich die FDP in zwei Fällen der Koalitionsmehrheit anschloss.
Die CDU/CSU zeigte sich enttäuscht von der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission in Gesetzesform. Von einer "Eins zu Eins"- Umsetzung sei die Koalition weit entfernt. In einigen Bereichen gingen die Vorhaben zwar in die richtige Richtung. Doch werde flexibilisiert und zugleich wieder reglementiert. Falsch sei die Entscheidung, sich bei den "kleinen Jobs" lediglich auf die haushaltsnahen Dienstleistungen zu beschränken. Gerade für die überwiegend von Haushaltsjobs betroffenen Frauen sollte es auf die soziale Absicherung ankommen. Auf Kritik der Union stießen auch die Vermögensfreigrenzen, wonach ein 65-jähriger alleinstehender Arbeitsloser lediglich noch über ein Vermögen von 13 000 Euro verfügen darf, um Arbeitslosenhilfe zu erhalten. Im übrigen sprach die Union von einem Konkurrenzverhältnis zwischen den geplanten Personal-Service-Agenturen (PSA) und kommerziellen Zeitarbeitsfirmen. Bei letzteren könnte es zu einer neuen Entlassungswelle kommen. Für die FDP wird das "Brückengeld" dazu führen, dass ältere Arbeitnehmer aus dem Arbeitsmarkt wieder herausgedrängt werden.
Die Bundesregierung erklärte, jedes Arbeitsamt müsse mindestens eine PSA vorhalten. Die Job-Center wiesen die Arbeitsuchenden den PSA zu, die damit Beschäftigte der PSA würden. Die Arbeitsämter hätten individuell zu entscheiden, ob und wie sie Arbeitslose in den PSA fördern wollten. Ziel sei es, die Betroffenen so schnell wie möglich wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. Die zunächst für Mitte 2003 geplante Einführung von im Wesentlichen gleichen Arbeitsbedingungen einschließlich des gleichen Arbeitsentgelts wie für vergleichbare Arbeitnehmer in der Entleihfirma ("equal pay" und "equal treatment") soll auf Grund eines von der Koalition eingebrachten Änderungsantrags auf Anfang 2004 verschoben werden. Dies biete den Zeitarbeitsfirmen die Möglichkeit, mit den Gewerkschaften über Tarifverträge zu verhandeln. Die geplante Deregulierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes werde erst 2004 in Kraft treten, es sei denn, es wird vorher bereits ein Tarifvertrag abgeschlossen. "Equal pay" werde somit spätestens 2004 für alle Betroffenen in Kraft treten. Bündnis 90/Die Grünen unterstrichen, die Befürchtungen der Zeitarbeitsfirmen würden nicht eintreten. Es sei deutlich geworden, dass nach dieser verlängerten Übergangszeit Einstiegstarife für Langzeitarbeitslose festgelegt werden könnten. Nach Auffassung der SPD benötigt die Zeitarbeitsbranche eine gewisse Regulierung, um von ihrem "Schmuddel-Image" weg zu kommen. Die Regierung wies eine Vorhaltung aus der CDU/CSU zurück, sie wolle den freien Zeitarbeitsmarkt kaputtmachen. Das Vorhaben, "equal pay" durch Tarifverträge abzusichern, sei sehr vernünftig. Die Regelung werde dazu beitragen, dass Zeitarbeit ein normales Instrument der Beschäftigung wird.