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254/2002
Stand: 18.11.2002
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Graffiti-Sprühen soll strafrechtlich erfasst werden

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/NEI) Das unerlaubte Graffiti-Sprühen soll strafrechtlich erfasst werden. Dies hat ein Gesetzentwurf der FDP (15/63) zum Ziel, der eine Ergänzung der Tatbestände der Sachbeschädigung und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung um das "Verunstalten" einer Sache vorsieht. Unter Verunstaltung falle auch das Bemalen, Beschmutzen oder Beschmieren einer Sache. Bisher sei strittig, ob eine Sachbeschädigung die Substanzverletzung der Sache voraussetzt oder nicht. Eine aktuelle Untersuchung des Deutschen Städtetages habe ergeben, dass Graffiti jährlich Schäden in Höhe von 200 Millionen Euro verursachen. Davon entfielen 100 Millionen Euro auf öffentliche Verkehrsbetriebe, 60 Millionen Euro auf private und 40 Millionen Euro auf öffentliche Gebäude. Durch die Änderung würde auch die Fahndung nach den Tätern erleichtert, wenn auf Grund der Strafbarkeit der Tat die Polizei beteiligt werden könnte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_254/05
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