FDP will "vereinfachte Selbstanzeige" als Brücke zur Steuerehrlichkeit
Berlin: (hib/VOM) Eine vereinfachte Nachversteuerung als "Brücke in die Steuerehrlichkeit" schlägt die FDP-Fraktion mit einem Gesetzentwurf (15/470) vor. Den Besitzern von unversteuertem Kapital solle für einen Zeitraum von einem Jahr die Möglichkeit eingeräumt werden, dieses durch eine "vereinfachte Selbstanzeige" einschließlich der Zinsen ohne strafrechtliche Folgen zu legalisieren. Sie könnten es mit einem Steuersatz von 20 Prozent pauschal versteuern oder es dem Staat durch den Erwerb einer Anleihe mit einer Laufzeit von acht Jahren und einer Verzin- sung von zwei Prozent überlassen, heißt es in der Vorlage. Vor der Öffentlichkeit müsse dabei Anonymität gewahrt bleiben. Auf diese Weise erhielte der Staat hohe Steuermehreinnahmen, die zum Schuldenabbau verwendet werden sollten.
Zur Begründung heißt es, die bisherige Praxis der Besteuerung von Kapitaleinkünften sei unbefriedigend. Zwar bestehe die Möglichkeit, bei einer Selbstanzeige unter Nachzahlung der entsprechenden Steuern Straffreiheit für die begangenen Steuerhinterziehungen zu erlangen und das Geld im Inland, etwa für Investitionen, zu nutzen. Die Höhe der vor allem in der Vergangenheit anwendbaren Steuersätze halte jedoch viele Steuerpflichtige von einem solchen Vorgehen ab. Überdies sei das Entdeckungsrisiko gering. Dies spreche dafür, eine der Ursachen für die Kapitalflucht zu beseitigen und eine an der Quelle anonym erhobene Zinsabgeltungssteuer mit einem moderaten Steuersatz einzuführen. Die Liberalen betonen, durch ihren Vorschlag würde der Staat hohe Steuermehreinnahmen erhalten, ohne die legal am Markt tätigen Unternehmen stärker zu belasten. Zugleich würde sich der Handlungsspielraum für den Schuldenabbau vergrößern.