Regierung: Wohnungsnachfrage liegt unter prognostiziertem Wohnraumbedarf
Berlin: (hib/POT) Die Wohnungsprognose 2015 des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) bildet weiterhin eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der mittel- und langfristigen Wohnungsentwicklung in Deutschland. Wie bei allen langfristigen Prognosen seien jedoch auch hier die bezüglich der Annahmen bestehenden Prognoseunsicherheiten zu berücksichtigen. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/459) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/376) zu den wohnungsbaupolitischen Orientierungslinien und Zielvorgaben der Regierung hin. Eine soeben vom BBR aktualisierte und bis zum Jahr 2020 fortgeschriebene Bevölkerungsprognose habe ergeben, dass der Wanderungssaldo bei den Außenwanderungen im Durchschnitt der nächsten 15 Jahre um etwas mehr als ein Viertel niedriger anzusetzen sei. Gegenwärtig sei deshalb von einer entsprechend unterhalb der Wohnungsprognose liegenden Wohnungsnachfrage auszugehen. Eine fortgeschriebene Wohnungsprognose 2020 auf der Grundlage der neuen Bevölkerungsprognose des BBR werde voraussichtlich bis zum Jahresende 2004 vorliegen, erklärt die Regierung weiter.
Die Unterschreitung des in der Wohnungsprognose 2015 ermittelten Neubaubedarfs von jährlich 340 000 Wohnungen bei der Wohnraumfertigstellung in den Jahren 2000 und 2001, in denen nur 328 000 Wohnungen errichtet wurden, und in den Jahren 2002 und 2003, für die von Instituten eine Fertigstellung von nur rund 240 000 Wohnungen in ganz Deutschland prognostiziert wird, führt die Regierung auf zyklische Schwankungen zurück. Diese seien durchaus typisch für die Wohnungsmarktentwicklung. Die insgesamt moderate Entwicklung der Mieten belege, dass mit Ausnahme einiger Ballungszentren das Neubauvolumen ausreiche, um die vorhandene Wohnungsnachfrage zu befriedigen. Aus der Differenz von Prognose und tatsächlichem Fertigstellungsergebnis könne daher nicht auf eine unzureichende Bedarfsdeckung geschlossen werden, so die Regierung.
Hinsichtlich der Auswirkungen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes auf den Wohnungsbau, für die sich die Union in ihrer Anfrage ebenfalls interessierte, weist die Regierung darauf hin, dass angesichts der entspannten Marktlage und niedriger Zinsen und Baukosten auch dem "hochsubventionierten Wohnungswesen" ein Beitrag zur notwendigen Haushaltskonsolidierung abverlangt werden könne. Im Übrigen ziele das Gesetz bezüglich der Eigenheimzulage darauf, die Effizienz und Zielgenauigkeit durch eine Konzentration der Förderung auf Familien mit Kindern und eine leichte Absenkung der Einkommensgrenzen zu verbessern.