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072/2003
Stand: 03.04.2003
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Kulturausschuss begrüßt Reformüberlegungen zur Deutschen Welle

Ausschuss für Kultur und Medien

Berlin: (hib/WOL) Auf weitgehende Zustimmung der Fraktionen im Kulturausschuss sind am Mittwochnachmittag Überlegungen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Christina Weiss, zur Novellierung des Deutschen-Welle-Gesetzes gestoßen. Danach will das BKM der Deutschen Welle (DW) Planungssicherheit über mehrere Jahre geben und in einer Generalklausel die Aufgaben der DW als Auslandssenders formulieren. Ziel sei es, die DW nicht nur als Nachrichtensender, sondern als Forum zu positionieren, mit dem Deutschland als europäische Nation und demokratischer Verfassungsstaat präsentiert wird. Hinsichtlich der Finanzierungssicherheit, der Kooperation mit ARD, ZDF und anderen Sendern sowie verfassungsrechtlicher Aspekte sei es damit möglich, die Modernisierung der Deutschen Welle zu erreichen, ohne deren publizistische Autonomie anzutasten. In der Generalklausel soll die DW mit der Definition auch zu Zielgruppen, Zielregionen und verwendeten Sprachen sowie beim Einsatz von Rundfunk, TV und Internet verpflichtet werden, ihr beabsichtigtes Vorgehen plausibel zu begründen. Im Rahmen einer Selbstevaluation sei das Erreichen gesetzter Ziele zu bewerten und eventuell Veränderungen im Programmangebot vorzunehmen. Zum 50. Jahrestag der Deutschen Welle am 27. Juni 2003 sollen laut Weiss die Arbeiten zur Gesetzesnovelle soweit fortgeschritten sein, dass ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden kann. Die Ergebnisse der dazu angeforderten Gutachten will das BKM dem Kulturausschuss Anfang Mai vorstellen.

Die CDU/CSU begrüßte vor allem die Zielsetzung finanzieller Planungssicherheit und die Absicht den Programmauftrag und rechtlichen Status der DW in einer weit gefassten Generalklausel festzulegen. Dies sei wichtig für eine gemeinsame Durchsetzung über die Legislaturperiode hinaus. Als richtigen Weg bezeichnete es die Union, in einem modernen Regulierungsansatz auf die Vorgabe materieller Regelungen weitgehend zu verzichten. Die Abgeordneten regten an, der Deutschen Welle dazu ein ähnliches Instrumentarium an die Hand zu geben wie den Rundfunkanstalten mit der KEF (Kommissionsermittlung des Finanzbedarfs). Die Rolle der deutschen Sprache wurde nicht nur von der Union sondern von allen Fraktionen angesprochen. Die SPD betonte außerdem den Wert einer rechtlich abgedeckten DW-Online-Präsenz und regte an, auch dort deutsche Sparkurse anzubieten. Zu präzisieren sei die Vorstellung eines Deutschland-Forums zu Lasten von Nachrichten, denn die DW müsse weiterhin Informationsebene bleiben. Eine Zustimmung zur Generalklausel sei letztlich abhängig vom endgültigen Inhalt und als Forum müsse die DW auch auf andere Sichtweisen und Meinungen eingehen.

Bündnis 90/Die Grünen betonten den Vorrang der Generalklausel zur Sicherung journalistischer Unabhängigkeit. Die Überprüfung von Programmauftrag und gesetzten Zielen dürfe nicht allein einer Selbstevaluation überlassen bleiben; zu klären sei nicht nur der Stellenwert der deutschen Sprache sondern auch die Informationsinhalte und welche Repräsentanz in welchen Krisengebieten geleistet werden solle. Die FDP hatte mit Bezug auf den gleichzeitig vorgelegten Bericht zum "Stand der Entwicklung und Reformmaßnahmen bei der medialen Außenrepräsentanz" die "Einhaltung der Staatsferne" kritisiert, wenn es auf 10 von 20 Seiten nur Informationen über Bundesministerien gebe. Zudem fehle nicht nur die "Förderung der deutschen Sprache", es mangele auch an vielfältigen Links und Hinweisen auf Adressen und Ansprechpartner der Deutschen Wirtschaft sowie entsprechende Erläuterungen und Informationen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_072/01
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