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085/2003
Stand: 15.04.2003
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Regierung: Riester-Rente ist auf gutem Weg

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung ("Riester-Rente") ist ein Jahr nach ihrem Beginn auf einem guten Weg. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/796) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/706). Sie geht davon aus, dass sich diese positive Entwicklung auch im laufenden Jahr fortsetzen wird. Daher gebe es momentan keine Überlegungen, Änderungen im Bereich der privaten Alterssicherung vorzunehmen. Bereits 19,2 Millionen der 30 Millionen anspruchsberechtigten Arbeitnehmer seien direkt von Tarifverträgen über Entgeltumwandlung zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung erfasst worden. Laut Antwort schätzen Experten, dass rund Zweidrittel bis Dreiviertel der Beschäftigten, also über 20 Millionen Arbeitnehmer, ihre zusätzliche Altersversorgung über Betriebsrenten aufbauen werden.

Weiter schreibt die Regierung, die gesetzliche Rentenversicherung stehe auf einer soliden Basis. Die konjunkturelle Entwicklung habe jedoch zu einer schwierigen Finanzsituation geführt. Angaben der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zufolge habe diese Entwicklung zu einem Defizit der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in Höhe von 4,2 Milliarden Euro geführt. Das nach Berücksichtigung der Schwankungsreserve verbliebene Defizit von rund 2,6 Milliarden Euro beruhe auf der unerwartet schwachen Wirtschaftsentwicklung. Die Regierung hat nach eigenen Angaben mit dem Beitragsatzsicherungsgesetz auf diese Entwicklung reagiert und so den Anstieg des Beitrags zur Rentenversicherung auf 19,5 Prozent begrenzen können. Sie weist darauf hin, dass mit diesem Satz der Beitrag noch 0,8 Prozentpunkte unter dem zum Ende der Regierungsverantwortung der CDU/CSU geltenden Beitragssatz von 20,3 Prozent liegt. Laut Antwort geht die Regierung für das Jahresende 2003 von einer Schwankungsreserve der Rentenversicherung in Höhe von 8,5 Milliarden Euro bzw. 0,54 Monatsausgaben aus. Nach den der Rentenanpassung zugrunde liegenden Daten des Statistischen Bundesamtes werde die Rentenanpassung zum 1. Juli diesen Jahres in Westdeutschland 1,04 Prozent und im Osten 1,19 Prozent betragen. Weiter heißt es, die Entwicklung der Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar. Sollte sich in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres auf der Grundlage einer fundierten Zahlenbasis der bisherige Beitragssatz für das nächste Jahr als nicht ausreichend erweisen, will die Regierung nach eigenen Angaben "geeignete Maßnahmen" ergreifen. Diese will sie mit den bis dahin vorliegenden Vorschlägen der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialsicherungssysteme ("Rürup-Kommission") abstimmen. Diese werde, wie im Auftrag vorgesehen, ihren Abschlußbericht im Herbst 2003 vorlegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_085/03
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