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095/2003
Stand: 07.05.2003
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Tiefflüge über Urlaubsregionen in der Feriensaison reduzieren

Ausschuss für Tourismus

Berlin: (hib/VOM) Der Tourismusausschuss hat am Mittwochnachmittag die Bitte an die Bundesregierung gerichtet, sich dafür einzusetzen, dass die Zahl der militärischen Tiefflüge über Urlaubsregionen in der Ferienzeit möglichst reduziert wird. Einen Bericht der Regierung zu Tiefflügen über touristischen Gebieten in Deutschland, vor allem über Nationalparks, nahm der Ausschuss zur Kenntnis. Darin heißt es, bei militärischen Tiefflügen sei grundsätzlich eine Mindesthöhe von etwa 300 Meter über Grund, in Ausnahmefällen in einem begrenzten Kontingent von etwa 150 Meter über Grund, einzuhalten. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass militärischer Flugbetrieb den Tourismus nicht nachteilig beeinflusse oder zu gravierenden Einbrüchen in diesem Bereich führe. In den vergangenen Jahren habe die Bundeswehr die Belastung der Bevölkerung erheblich verringert. So sei die Zahl der Tiefflüge zwischen 1990 und heute um mehr als 75 Prozent reduziert worden. Auch sei durch die Einbeziehung der neuen Länder seit 1994 die Flugdichte verringert worden. Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern würden von militärischen Tiefflügen ausgenommen. Das vom Bundeskanzleramt jährlich zu genehmigende Kontingent von 1600 Flugstunden zur Tiefflugausbildung unterhalb einer Höhe von 300 Meter sei 2001 nur mit 1025 Stunden ausgeschöpft worden. Auch 2002 seien lediglich etwa 55 Prozent des Gesamtkontingents genutzt worden. Darüber hinausgehende Begrenzungen seien aus Sicht des Bundesverteidigungsministeriums ohne Gefährdung der Einsatzbereitschaft der Luftwaffe nicht vertretbar.

Von Seiten der Abgeordneten wurden vor allem die Sächsische Schweiz und der Nationalpark Bayerischer Wald genannt, in denen eine Verringerung der Zahl der Tiefflüge gerade in Ferienzeiten wünschenswert sei. Der Regierungsvertreter erklärte, er werde sich beim Verteidigungsministerium dafür einsetzen, dass dieses für den Tourismus so schwerwiegende Thema in die Überlegungen einbezogen und in der Feriensaison "etwas flexibler" reagiert wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_095/02
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