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117/2003
Stand: 02.06.2003
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Abgeordnete kritisieren Verhalten einzelner Sparkassen bei Rentenzahlungen

Rechnungsprüfungsausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/OHO) Die pünktliche Auszahlung der Renten an die Empfänger ist nach Ansicht des Sozialverbandes VdK, des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger und der Deutschen Post gewährleistet. Das derzeitige Rentenauszahlungsverfahren sei "zufriedenstellend", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des VdK zur Anhörung des Rechnungsprüfungsausschusses "Auswirkungen des Rentenauszahlungsgesetzes auf den Zeitpunkt der Rentenauszahlung" am Montagnachmittag.

Während die rechtzeitige Auszahlung der Renten auch von den übrigen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Rechnungsprüfungsausschusses nicht angezweifelt wurde, stand das Auszahlungsverhalten der Banken, vor allem der Sparkassen, in der Kritik. Das Bundesversicherungsamt weist in seiner schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass einige Kreditinstitute die Gelder, die sie zuvor von dem Rentenservice der Deutschen Post erhalten hätten, nicht am gleichen Tag an ihre Kunden weitergeben würden, sondern erst einen Tag später. So erzielten sie "ungerechtfertigte Zinserträge" zu Lasten der Beitragszahler der Rentenversicherung und der Steuerzahler. Das Bundesversicherungsamt fordert die "Beseitigung rechtlicher Unsicherheiten". Dagegen weist der Zentrale Kreditausschuss, dem die Verbände mehrerer Banken angehören, darauf hin, dass mit den für die Rentenempfänger bestimmten Geldern bereits heute keine Zinserträge erwirtschaftet werden dürfen.

Recherchen der Deutschen Post haben ergeben, dass nur circa 45 Prozent der Überweisungen taggleich vorgenommen werden, 55 Prozent hingegen erst am letzten Bankarbeitstag des Monats - und für Übernachtanlagen genutzt werden können. Auf diese Zahlen verweisen die Deutsche Post und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger. "Bei diesen Banken handelt es sich weitgehend um Institute aus dem Sparkassenbereich", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes.

Die Abgeordneten aller Fraktionen kritisierten die Institute, die die Renten nicht umgehend weiterleiten. Die SPD bezeichnete es als "empörend, dass gerade öffentlich-rechtliche Kreditinstitute so handeln". Der Vertreter des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes sagte, die Ergebnisse der Untersuchungen der Deutschen Post seien "keinesfalls richtig" und es handle sich lediglich um "Einzelfälle". Der Rechnungsprüfungsausschuss forderte den Verband deshalb auf, bis zum 1. August dieses Jahres einen Bericht darüber vorzulegen, welche Filialen die Rentenzahlung erst einen Tag später überweisen würden. Die Deutsche Bundesbank hob die "Schlüsselrolle" hervor, die den Leistungsträgern der Rentenversicherungen zukommt. So sei es deren Aufgabe, die Gelder rechtzeitig an die Kreditinstitute am vorletzten Banktag eines Monats zu überweisen, sodass die Rentner pünktlich ihre Rente erhalten können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_117/01
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