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117/2003
Stand: 02.06.2003
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Internetnutzer sollen kostenpflichtige Dialer sperren können

Wirtschaft und Arbeit/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will in ihrem Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern (15/907) eine Regelung aufnehmen, wonach kostenpflichtige Dialer (Einwählprogramme im Internet zur Nutzung von Diensten) nur über Rufnummern aus einer von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zur Verfügung gestellten "Gasse" angeboten werden dürfen. Dies betont sie in ihrer als Unterrichtung (15/1068) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf. Der Vorteil für den Verbraucher sei, dass er die Gassen, die ausschließlich für Dialer zur Verfügung stehen, gesondert sperren kann. Der Bundesrat hatte gefordert, alle Dialer in die Regelung einzubeziehen und ein Ausweichen auf andere, nicht geregelte Nummerngassen nicht zuzulassen. Er hatte den Entwurf im Übrigen begrüßt, weil der Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern, vor allem der Dialer, ein dringendes Problem des Verbraucherschutzes darstelle. Unseriöse Angebote und Praktiken schadeten zunehmend der Entwicklung des Marktes für Mehrwertdienste und dem seriösen Angebot der Anbieter. Der Entwurf fördere zwar die Transparenz auf diesem Sektor, weise jedoch noch gravierende Lücken auf, so die Länderkammer. Sie hatte auch beanstandet, dass die Befugnisse der Regulierungsbehörde zum Entzug oder zur Abschaltung von Rufnummern selbst bei "gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung" lediglich als "Kann-Vorschriften" ausgestaltet seien. Die Länder hatten zudem wirksamere Sanktionsmöglichkeiten verlangt, die schon bei "hinreichenden Hinweisen" auf eine rechtswidrige Nutzung ergriffen werden können und bei einer gesicherten Kenntnis den Ausschluss von einer weiteren Nutzung zwingend vorschreiben. Da bereits erkennbar sei, dass der Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern auch auf andere Nummerngassen verlagert werde, hielt es der Bundesrat für erforderlich, auch für diese Nummerngassen geeignete Regelungen zu erlassen, um weiteren Missbrauch zu verhindern. Dazu erklärt die Regierung, ein Nummernentzug würde einen Eingriff in die Berufsfreiheit bedeuten. Dem Vorschlag des Bundesrates könne daher nicht zugestimmt werden, da "justiziable Voraussetzungen" geschaffen werden müssen. Die Vorgaben für einen effektiven Verbraucherschutz würden aber eingehalten.

Für die Länderkammer ist auch "nicht nachvollziehbar", weshalb im Entwurf die Höhe möglicher Geldbußen bei Verstößen gegen Transparenzpflichten drastisch verringert werden soll. Auch seien für einige Verpflichtungen und Bedingungen keine Sanktionen vorgesehen, so dass die Gefahr bestehe, dass sie ins Leere laufen. Der Verbraucher sollte bei jeder Internetverbindung, die durch einen Dialer hergestellt wird, zunächst eine aktuelle Preisinformation online erhalten, die er durch Anklicken bestätigen muss, bevor eine kostenpflichtige Verbindung zustande kommt. Auch sei die Preisobergrenze von 3 Euro pro Minute zu hoch. Selbst bei 2 Euro pro Minute würden für ein einstündiges Telefonat bei einer Zwangstrennung erst nach 60 Minuten 120 Euro fällig. Für die Regierung passt sich die Obergrenze von 3 Euro jedoch in das Gefüge des Bußgeldsystems im deutschen Recht ein. Weitere Sanktionsmöglichkeiten würden aber überprüft.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_117/03
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