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137/2003
Stand: 25.06.2003
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Erweitertes Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien ratifizieren

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (15/1188) vorgelegt, durch den das Zusatzabkommen vom 5. November 2002 zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien ratifiziert werden soll. Die Besteuerung der Grenzgänger im deutsch-belgischen Verhältnis, die zunächst 1967 geregelt worden war, führt nach Darstellung der Regierung inzwischen zu einer unausgewogenen Belastung der zwischen beiden Staaten pendelnden Arbeitnehmer und muss geändert werden. Durch das Zusatzabkommen sei das Besteuerungsrecht dem Staat zugewiesen worden, in dem der Grenzgänger arbeitet.

In den ersten sechs Jahren ab der Anwendung des Zusatzabkommens soll Deutschland an Belgien jährlich 18 Millionen Euro als Ausgleich für die in Belgien durch die Neuregelung wegfallenden Steuereinnahmen zahlen. Indem der Tätigkeitsstaat das Recht erhält, die Arbeitseinkünfte der Grenzgänger zu besteuern, ergibt sich laut Regierung wegen der überwiegend von Belgien nach Deutschland einpendelnden Arbeitnehmer für den deutschen Fiskus zusätzliches Steueraufkommen, während die belgische Seite entsprechende Verluste hinnehmen müsse. Bisher habe der Wohnsitzstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht für die im anderen Staat erzielten Arbeitseinkünfte gehabt. Ungleichgewichte hätten sich dadurch ergeben, dass die Einkommensteuerbelastung in Belgien deutlich höher ist als in Deutschland. Gleichzeitig sei die Belastung mit Sozialversicherungsabgaben in Deutschland höher. Dies habe bei den nach Deutschland pendelnden Belgiern zu einer höheren Gesamtabgabelast geführt, während die nach Belgien pendelnden Deutschen sowohl den Vorteil der niedrigeren deutschen Steuer als auch der niedrigen belgischen Sozialversicherungsabgaben hätten. Mit dem Zusatzabkommen soll bei den nach Deutschland pendelnden Belgiern die steuerliche Belastung bei gleich hohen Sozialversicherungsabgaben sinken, während bei den nach Belgien pendelnden Deutschen bei gleichbleibenden Sozialversicherungsabgaben die Steuerbelastung steigt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_137/07
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