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154/2003
Stand: 07.07.2003
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"Emissionshandel darf nicht zu Nachteilen für die deutsche Wirtschaft führen"

Umwelt/Große Anfrage

Berlin: (hib/RAB) Die bevorstehende nationale Umsetzung einer europäischen Richtlinie zum Emissionshandel mit Treibhausgasen ist Gegenstand einer Großen Anfrage der CDU/CSU (15/1282). Nach Ansicht der Abgeordneten wird die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht für die Wirtschaft erhebliche Auswirkungen haben. Zu prüfen seien insbesondere die wettbewerbspolitischen Auswirkungen auf den Standort Deutschland. Die Regierung müsse auf die Verhandlungen in dem Sinne Einfluss nehmen, dass bei den unter den Emissionshandel fallenden Branchen durch eine bedachte und angepasste Vorgabenumsetzung der Standort Deutschland gestärkt wird. Die Union erläutert, die EU habe sich nach dem Kyoto-Protokoll dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bezogen auf 1990 um acht Prozent bis zum Jahre 2012 zu senken. Daher komme dem zukünftigen System für den Handel mit Treibhausgasemissionen innerhalb der Gemeinschaft große Bedeutung zu.

Im Einzelnen erkundigen sich die Parlamentarier, inwiefern die Regierung mit der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie die im Rahmen der Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Wirtschaft zur Reduktion von CO2 erbrachten Vorleistungen im nationalen Allokationsplan berücksichtigen will. Weiter geht es darum, wie frühzeitige Vermeidungsanstrengungen von Anlagenbetreibern berücksichtigt werden sollen und welche Anforderungen an den Nachweis von Vorleistungen erhoben werden. Außerdem soll die Regierung erläutern, wie Stilllegungen von Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen und Emissionsminderungen durch Brennstoffwechsel behandelt werden sollen und wie Reduktionsleistungen der ostdeutschen Wirtschaft gesondert berücksichtigt werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_154/05
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