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160/2003
Stand: 15.07.2003
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Regierung soll zunehmende Überschuldung privater Haushalte erklären

Recht/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/KAG) Die zunehmende Überschuldung privater Haushalte in Deutschland steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (15/1396) der CDU/CSU-Fraktion. Inzwischen seien mehr als fünf Millionen Haushalte in Deutschland überschuldet, so die Parlamentarier. Auch viele Jugendliche geraten nach Angaben der Union in die Schuldenfalle. Vor diesem Hintergrund will die Fraktion von der Regierung erfahren, ob sie Erkenntnisse über die Ursachen dieses Problems hat und ob die Gründe für die Überschuldung zwischen Ost- und Westdeutschland variieren. Die Fragesteller interessiert, welche Rolle die Banken mit ihrer Praxis der Kreditvergabe bei der Überschuldung der Haushalte spielen. Die Regierung soll auch sagen, welchen Anteil Jugendliche an Insolvenzverfahren beziehungsweise an der Überschuldetenrate ausmachen und welche Rolle dabei die Nutzung von Mobiltelefonen einnimmt, die die finanziellen Verhältnisse der Jugendlichen übersteigt. Zudem wollen die Abgeordneten wissen, welche Maßnamen die Regierung zur Aufklärung von Jugendlichen über Zahlungsverpflichtungen und die Folgen mangelnder Bedienung von Krediten ergriffen hat. Außerdem wird gefragt, über welche Gesetze und Kontrollmechanismen die Bundesregierung verfügt, um das Entgleiten von der Verschuldung in die Überschuldung zu verhindern. Die Abgeordneten wollen darüber hinaus wissen, wie die Regierung das 1999 eingeführte Verbraucherinsolvenzverfahren inzwischen beurteilt. Angesichts der wachsenden Zahl dieser Verfahren interessiert die Union die Zahl der Fälle, ihre Ursachen und ihr Verlauf. Die Parlamentarier wollen auch erfahren, welche "tatsächlichen" Maßnahmen die Regierung derzeit ergreift, um Verbraucherinsolvenzen zu verhindern und welche Erkenntnisse sie über Fälle selbstverschuldeter privater Insolvenz beispielsweise durch missbräuchliche oder betrügerische Verwendung des eigenen Namens bei Bestellungen von ratenfinanzierten Waren hat.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_160/04
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