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184/2003
Stand: 08.09.2003
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DGB lehnt kürzere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ab

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (Anhörung)

Berlin: (hib/VOM) Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die geplante Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes abgelehnt. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer sagte am Montagvormittag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit, die Arbeitnehmer müssten eine lange Beschäftigung nachweisen können, um zwölf Monate lang Arbeitslosengeld zu beziehen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen beabsichtigen mit ihrem Gesetzentwurf zu Reformen am Arbeitsmarkt (15/1204) unter anderem, das Arbeitslosengeld für Arbeitslose bis zum vollendeten 55. Lebensjahr von bis zu 32 Monaten auf zwölf Monate und für ältere Arbeitslose auf im Regelfall 18 Monate zu kürzen. Engelen-Kefer sprach sich dafür aus, stattdessen die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer zu verbessern.

Die geplante Änderung des Kündigungsschutzgesetzes bringt nach Auffassung von DGB-Chef Michael Sommer keinen Arbeitsplatz mehr. Dagegen sieht die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) darin einen Schritt in die richtige Richtung. Die BDA hält es für notwendig, den Schwellenwert von mehr als fünf Arbeitnehmern für die Anwendung des Gesetzes auf mehr als 20 Arbeitnehmer heraufzusetzen, um so zu einer "wirklichen Entlastung" für kleine Betriebe zu kommen. Auch die vorgesehene Möglichkeit einer Abfindungsoption für betriebsbedingte Kündigungen verbessere die bisherige Situation nicht durchgreifend. Sinnvoll wäre es, so die BDA, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit erhielten, ohne weitere Voraussetzungen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu beantragen. Die Arbeitgeber befürworteten zudem die Rückkehr zur Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen von drei Kriterien, wie sie bis 1998 bereits Gesetz war. SPD und Bündnisgrüne wollen die Sozialauswahl auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers beschränken. Als berechtigte betriebliche Interessen sehen sie die Weiterbeschäftigung von Leistungsträgern und die Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur. In der Anhörung begrüßten die Arbeitgeber die Herausnahme von Leistungsträgern aus der Sozialauswahl. Sie verhindere, dass Unternehmen bei notwendigen betriebsbedingten Kündigungen unverhältnismäßig in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden. Dagegen betonte der DGB, Schwerbehinderte und Allerziehende könnten die Leitragenden einer so reduzierten Sozialauswahl sein. Grundsätzlich dürften gesundheitliche Behinderte nicht schlechter gestellt werden. Auch stelle sich die Frage, wie man Leistungsträger erfassen wolle. Hier seien Korrekturen erforderlich. Der DGB plädierte im Übrigen dafür, Teile der Arbeitsmarktpolitik, etwa Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, künftig über Bundessteuern statt über die Arbeitslosenversicherung zu finanzieren. Den Arbeitgebern warf DGB-Chef Sommer vor, das Tor öffnen zu wollen, damit Tarifverträge jederzeit durch betriebliche Bündnisse unterlaufen werden können.

Nach Auffassung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hat sich die Langzeitarbeitslosigkeit durch den bisher längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe deutlich erhöht. Die längere Anspruchsdauer habe die Frühverrentung beeinflusst. Wichtig sei, die Ursachen der Langzeitarbeitslosigkeit zu beseitigen. Nach Darstellung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit führt eine einprozentige Senkung der Sozialabgaben zu 140 000 bis 150 000 zusätzlichen Arbeitsplätzen. In dieser Rechnung sei allerdings nicht berücksichtigt, wie eine solche Senkung finanziert wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_184/04
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