Über den Stand der Umsetzung der FFH-Richtlinie informieren
Berlin: (hib/GER) In einer Kleinen Anfrage (15/1634) erkundigt sich die FDP-Fraktion nach dem Stand der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen. In Deutschland sei die FFH-Richtlinie, die die Errichtung von Schutzgebieten vorsieht und bereits 1992 beschlossen wurde, von einigen Bundesländern nicht ausreichend umgesetzt worden. So hätten nach Einschätzung der EU-Kommission einige Bundesländer nicht genügend Gebiete für verschiedene Lebensraumtypen gemeldet. Die Fraktion befürchtet, dass Deutschland durch diese Richtlinienverletzung zur Zahlung von Zwangsgeldern verurteilt werden könnte und fragt nach der Höhe der Zwangsgelder, mit den zu rechnen sei. Ferner geht es um die Frage, ob die Regierung beabsichtige, eventuelle Bußzahlungen von den Bundesländern einzufordern, die nicht ausreichend Gebiet gemeldet haben. Grund für die ungenügende Ausweisung an Flächen könnte laut Anfrage die Befürchtung der Grundeigentümer sein, dass eine Ausweisung als FFH-Gebiet die Nutzungsmöglichkeiten der Flächen einschränkt und damit den Wert mindert. Die Fraktion erkundigt sich deswegen, wie die Regierung eventuelle Folgen einer Ausweisung für den Eigentümer beurteilt und welche Mitbestimmungs- und Einklagerechte dieser bei der Auswahl der Flächen hat.