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222/2003
Stand: 16.10.2003
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Schweiz unternimmt Schritte zur Beseitigung von Defiziten bei Flugsicherung

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/POT) Die Schweiz hat eine Reihe von Schritten eingeleitet, um die in einem Gutachten über die Flugsicherungsdienste festgestellten Defizite zu beheben. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (15/1658) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/1557) hervor. Darüber hinaus habe die deutsche Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung gegenüber der für die Flugsicherung des schweizerischen und eines Teils des süddeutschen Luftraums verantwortliche Schweizer Firma "Skyguide" Sicherheitsempfehlungen formuliert. Weiter heißt es in der Antwort, die in einer Luftverkehrsordnung festgelegten Bedingungen zur Nutzung des süddeutschen Luftraums für den An- und Abflug auf den Flughafen Zürich-Kloten würden weitgehend eingehalten. Am 1. Mai dieses Jahres seien jedoch 38 Flüge über deutschem Hoheitsgebiet abgewickelt worden, bei denen aus deutscher Sicht kein Grund für die Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung vorlag. Laut Antwort ist das schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt im Zusammenhang mit den Abweichungen vom 1. Mai aufgefordert worden, die Einhaltung der Regelungen künftig sicherzustellen. Bei weiteren Zuwiderhandlungen werde die schweizerische Flugsicherung mit Luftverkehrsrechtlicher Weisung zur Einhaltung der Rechtsverordnung angehalten, so die Regierung. Weiter heißt es, es fänden zwischen schweizerischen und deutschen Stellen regelmäßige Gespräche statt, bei denen die schrittweise Realisierung der durch die Schweiz zu treffenden Maßnahmen zur Lärmentlastung süddeutscher Gemeinden thematisiert wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_222/06
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