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245/2003
Stand: 07.11.2003
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CDU/CSU: Sonntagsfahrverbot für Lkw darf nicht ausgehöhlt werden

Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/POT) Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (15/1876) auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um eine Aushöhlung des Sonntags- und Feiertagsfahrverbots für Lkw zu verhindern. Dieses habe sich bewährt und müsse erhalten bleiben. Medienberichten zufolge hat Italien seinen Widerstand gegen eine einheitliche Regelung innerhalb der Europäischen Union aufgegeben. Damit könne eine EU-Harmonisierung nicht mehr blockiert werden, heißt es im Antrag weiter. Die von der EU-Kommission erwogene Lockerung des Lkw-Sonntagsfahrverbots dürfe auf keinen Fall Realität werden. Vielmehr müsse Deutschland Fahrverbote im Rahmen der Subsidiarität auch weiterhin nach seinen Erfordernissen selbst bestimmen können, fordert die Union. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund des mit der EU-Osterweiterung stark ansteigenden Lkw-Verkehrs, der deutsche Regionen vor größere Herausforderungen stelle als andere EU-Staaten.

Darüber hinaus soll die Regierung nach Auffassung der CDU/CSU gegenüber der EU-Kommission verstärkt auf eine länderübergreifende Strategie zur Bewältigung des Güterverkehrs in den Haupttransitländern der Europäischen Union drängen. Ziel müsse es sein, Schiene, Wasserwege und den kombinierten Verkehr stärker am Wachstum der Langstreckengüterverkehre zu beteiligen. Priorität müsse der Ausbau des Verkehrsnetzes haben, damit dieses die steigenden Belastungen auch ohne eine Aufhebung des Lkw-Sonntagsfahrverbots verkraften kann. Bevor die EU am Sonntagsfahrverbot rührt, müsse es zu ernsthaften Anstrengungen kommen, die Transeuropäischen Netze schnell Realität werden zu lassen, fordern die Antragsteller.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_245/02
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