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266/2003
Stand: 04.12.2003
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Regierung: 3,2 Milliarden Euro Einsparungen durch neue Zuzahlungsregelungen

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Durch die neu festgelegten Zuzahlungsregelungen im Gesundheitswesen können die gesetzlichen Krankenversicherungen ab dem kommenden Jahr Einsparungen in einer Größenordnung von rund 3,2 Milliarden Euro erwarten. Darin sind auch die neu einzuführenden Praxisgebühren für Ärzte und Zahnärzte enthalten, heißt es in der Antwort der Regierung (15/2097) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/1939). Die Praxisgebühr müsse für jede erste Inanspruchnahme eines an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers entrichtet werden. Derzeit sei es nicht möglich, so die Regierung, die Höhe des Mehraufwandes für die Einziehung der Praxisgebühr zu beziffern. Im Regelfall dürfe der Verwaltungsmehraufwand jedoch nicht erheblich sein. Der Arzt habe im Wesentlichen zu kontrollieren, ob in diesem Quartal bereits in seiner Praxis eine zuzahlungspflichtige Behandlung stattgefunden hat oder ob eine gültige Überweisung vorliegt. Eine Entschädigung des Verwaltungsaufwandes durch die Krankenkassen sei im Gesetz nicht vorgesehen, heißt es in der Antwort weiter. Die Verhandlungen zu den Bundesmantelverträgen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. Das weitere Verfahren bleibe abzuwarten. Der Arzt dürfe die Behandlung verweigern, wenn der Versicherte die Praxisgebühr nicht entrichtet und es sich nicht um einen akuten Fall handelt. Den Angaben zufolge verringert sich der Vergütungsanspruch des Vertragsarztes um die einzubehaltende Praxisgebühr, die damit Teil des ärztlichen Honorars ist. Die Regierung geht nach eigenen Worten davon aus, dass die Ärzte mit ihrem Honorar mit der üblichen Sorgfalt umgehen. Sie erwartet keine Belastung des Arzt-Patienten-Verhältnisses durch die Einführung der Praxisgebühr.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_266/06
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