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266/2003
Stand: 04.12.2003
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Menschenrechte in Guatemala sind nur unzureichend verwirklicht

Menschenrechte und Humanitäre Hilfe/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die guatemaltekische Regierung unter Präsident Alfonso Portillo hat bislang keine Anstrengung unternommen, die im Bürgerkrieg begangenen Verbrechen aufzuarbeiten. Vielmehr haben in den letzten drei Jahren Morddrohungen und Einschüchterungen gegen Menschenrechtsvertreter, Journalisten, Justizangehörige und Kirchenvertreter zugenommen. Auch die Indígenas seien andauernd benachteiligt worden. Dies enthält die Antwort der Bundesregierung (15/2069) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Menschenrechtssituation in Guatemala (15/1933). Das Land sei bedeutendes Ziel und Transitland für Rauschgiftschmuggel. Im vergangen Jahr seien in Guatemala bis dato Drogen im Umfang von rund acht Tonnen beschlagnahmt worden. Die Probleme des Rechtssystems seien schlechte Ausbildung und Bezahlung von Richtern, Staatsanwälten und Polizei, Korruption außerhalb und innerhalb des Systems und völlig unzureichende Strafverfolgung. Die Folgen seien weitgehende Straflosigkeit und das immer weiter um sich greifende Gefühl der Rechtsunsicherheit innerhalb der guatemaltekischen Gesellschaft.

Die Verhältnisse in den guatemaltekischen Gefängnissen seien für Erwachsene wie für Jugendliche gleichermaßen "katastrophal". Über Anzahl der getöteten Jugendlichen und Kinder geht es nach Informationen der Bundesregierung um mehrere Hundert Todesfälle pro Jahr. Die Nichtaufklärung dieser Todesfälle sei bisher die Regel. Präsident Portillo und seine Regierung behandelten das Problem der Kindesprostitution und das im Zusammenhang mit Adaption auftretende Phänomen des Kinderhandels mit demselben geringen Engagement wie das Problem der Straßenkinder.

Dies werde sowohl im politischen Dialog mit der guatemaltekischen Regierung als auch multilateral im Rahmen der Konsultativgruppe der Interamerikanischen Entwicklungsbank zur Sprache gebracht. Die Bundesregierung erwarte, dass von der für 2004 anstehenden Einrichtung eines Büros des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen ein "zusätzlicher Impuls" ausgehe, die Umsetzung der Friedensabkommen vom Dezember 1996 weiter voran zu bringen. Außerdem werde man im Vorfeld der kommenden Menschenrechtskommission im Frühjahr 2004 darüber entscheiden, welche Initiative man bezüglich der Menschenrechtslage in Guatemala ergreifen werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_266/09
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