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275/2003
Stand: 11.12.2003
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Koalition will mit Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenversicherung stärken

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Mit einem Nachhaltigkeitsfaktor soll die Finanzierungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung verbessert werden. In einem Gesetzentwurf der Koalition (15/2149) heißt es, ein solcher Faktor solle das Verhältnis von Leistungsbeziehern und versicherungspflichtig Beschäftigten bei der Rentenanpassung berücksichtigen. Außerdem wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Altersgrenze für den frühestmöglichen Beginn der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit auf das 63. Lebensjahr anheben. Dies soll aber nicht für Personen gelten, die bereits vor dem 1. Januar 2004 über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses disponiert haben. Außerdem ist geplant, die bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung und beruflichen Ausbildungszeiten auf 36 Monate zu beschränken. Schließlich soll die Schwankungsreserve in eine Nachhaltigkeitsrücklage durch Anhebung des oberen Zielwerts auf 1,5 Monatsausgaben umgewandelt werden. Nach Überzeugung der Abgeordneten können der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung und damit auch die Lohnnebenkosten mit den vorgesehenen Maßnahmen dauerhaft entlastet werden. Die Beitragssätze könnten mittelfristig auf Grund der Verstetigungsregelung bei 19,5 Prozent stabilisiert werden. Für das Jahr 2030 sei dann mit einem Beitragssatz in Höhe von 22 Prozent zu rechnen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die Koalitionsfraktionen argumentieren, die gesetzliche Rentenversicherung sei und bleibe die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Die Menschen müssten sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass ihr Lebensunterhalt im Alter gesichert ist. Dazu brauche die Rentenversicherung ein stabiles wirtschaftliches Fundament. Auf Grund längerer Rentenbezugszeiten und der demografischen Entwicklungen seien nach den jüngsten Änderungen weitere Reformen unumgänglich. Richtschnur sei dabei der Grundsatz der Generationengerechtigkeit. Die Jüngeren dürften nicht durch zu hohe Beiträge überfordert werden. Nur mit verkraftbaren Beiträgen zur Rentenversicherung werde der Spielraum geschaffen, um eigenverantwortlich ergänzende Altersvorsorge zu betreiben. Ziel sei es, die Renten so sicher zu machen, wie es in einer sich ständig verändernden Gesellschaft möglich sei. Die vorgesehenen Maßnahmen müssten begleitet werden von Bemühungen zur Umkehr der Frühverrentungspraxis, der Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und der Steigerung der Frauenerwerbsquote.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_275/06
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