Telekommunikationsmarkt "technologieneutral" regulieren
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes (15/2316) vorgelegt, durch den fünf EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Sie verbindet damit eine Neufassung und weitreichende Überarbeitung des bisherigen Telekommunikationsgesetzes. Spielräume, die den Regulierungsbehörden durch das neue EU-Recht im Hinblick auf die Regulierungsinstrumente eingeräumt werden, sollen zugunsten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post präzisiert werden, um Rechts- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Zugleich will die Regierung nach eigener Aussage alle Möglichkeiten ausschöpfen, um unnötige Regulierung zu vermeiden. Dies stehe im Einklang mit dem Ansatz des neuen EU-Rechts einer technologieneutralen Regulierung aller elektronischen Kommunikationsdienste und -netze wie Festnetz, Mobilfunk oder Kabel sowie der Zugangsberechtigungssysteme. Zentrales Anliegen bleibe der Wettbewerb auf dem Telekommunikationssektor. Mit den neuen Vorschriften werde der Weg aus dem bisherigen sektorspezifischen Recht hin zur Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts für existierende Märkte geebnet. Darüber hinaus würden auch die Erfahrungen mit der Telekommunikationsregulierung berücksichtigt und Änderungen vorgenommen. Dies gelte vor allem mit Blick auf effizientere Verwaltungsverfahren und kürzere Gerichtsverfahren, um für die Marktteilnehmer so bald wie möglich Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Der Gesetzentwurf enthält neben allgemeinen Vorschriften Regelungen zur Marktregulierung, zum Kundenschutz, zur Rundfunkübertragung, zur Vergabe von Frequenzen, Nummern- und Wegerechten, zur Regulierungsbehörde, zum Universaldienst, zum Fernmeldegeheimnis, zum Datenschutz und zur öffentlichen Sicherheit, zu Abgaben, Straf- und Bußgeldern sowie Übergangs- und Schlussvorschriften. Zweck des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, durch eine technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb in der Telekommunikation zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu sicherzustellen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf in 96 Fällen Prüf- und Änderungswünsche angemeldet. Unter anderem sollen die Mobilfunkbetreiber verpflichtet werden, die personenbezogenen Daten ihrer Prepaid-Kartenkunden im öffentlichen Sicherheits- und Strafverfolgungsinteresse zu erheben. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober letzten Jahres sind die Anbieter von Prepaid-Karten dazu nicht verpflichtet. Aus dem Regierungsentwurf ergebe sich zwar, dass die Erhebung von Kundendaten auch für Verträge gelten soll, bei denen der Kunde die Dienstleistungen im Voraus bezahlt hat (Prepaid). Das Gebot der Normenklarheit erfordert nach Auffassung des Bundesrates jedoch, dies ausdrücklich bereits in der gesetzlichen Norm selbst zu regeln, was bislang nicht geschehen sei.