Doppelbesteuerung mit Polen vermeiden
Berlin: (hib/VOM) Um eine doppelte Besteuerung von Einkommen und Vermögen im Verhältnis zu Polen zu vermeiden, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (15/3171) vorgelegt. Das Doppelbesteuerungsabkommen vom 14. Mai 2003 löst die vorangegangene Vereinbarung aus dem Jahre 1972 ab, die den Angaben zufolge nicht mehr dem gegenwärtigen Stand der Wirtschaftsbeziehungen, dem Steuerrecht und der Abkommenspraxis beider Staaten entsprach. Die Bundesrepublik verzichtet in gewissem Umfang auf Einnahmen, während bestimmte Steuerermäßigungen nicht mehr gewährt werden sollen. Die Änderung des bisherigen Rechtszustandes führt nach Darstellung der Regierung zu Mehr- oder Mindereinnahmen in Ländern und Gemeinden, die sich allerdings nicht schätzen ließen. Diese Mindereinnahmen dürften allerdings durch Steuerverzichte Polens weitgehend ausgeglichen werden. Die Wirtschaft werde entlastet, da steuerliche Hindernisse im gegenseitigen Wirtschaftsverkehr beseitigt würden, heißt es in dem Entwurf weiter.