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224/2004
Stand: 23.09.2004
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Bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Abhilfe schaffen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf (15/3706) eingebracht, der die Möglichkeit, richterliche Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör - unterhalb der Verfassungsbeschwerde - im fachgerichtlichen Verfahren zu rügen, vervollständigt. Dafür würden die Vorschriften über vorhandene Rechtsbehelfe, soweit erforderlich, ergänzt. Für die Fälle, in denen Rechtsmittel nicht (mehr) zur Verfügung stehen, werde die Anhörungsrüge als eigenständiger Rechtsbehelf ausdrücklich im Gesetz verankert. Ferner werde im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit - ebenfalls infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) - ein besonderes Rechtsmittel für den Fall verspäteter oder fehlender Begründung des Berufungsurteils geschaffen. Das BVerfG hatte am 30. April entschieden, dass das Rechtsstaatsprinzip im Verbindung mit dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs die Möglichkeit fachgerichtlicher Abhilfe für den Fall erfordere, dass ein Gericht "in entscheidungserheblicher Weise" den Anspruch auf rechtliches Gehör verletze. Das Gericht hatte dem Gesetzgeber für die Umsetzung des Beschlusses eine Frist bis zum 31. Dezember 2004 gesetzt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_224/03
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