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303/2004
Stand: 07.12.2004
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EU-Richtlinie zum Handel mit Emissionsberechtigungen schnell umsetzen

Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Richtlinienänderung für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen schnellstmöglich umsetzen, damit Gutschriften aus Projektmaßnahmen schon in der ersten Handelsperiode des EU-Emissionshandels genutzt werden können. Dies fordert die CDU/CSU in einem Antrag (15/4389). Nach den Vorstellungen der Fraktion soll sich die Umsetzung der "Linking-Directive" der EU in deutsches Recht "streng an den europäischen Vorgaben orientieren" und nicht darüber hinausgehen, um einen Wettbewerbsnachteil der deutschen Wirtschaft zu vermeiden. Gefordert wird außerdem von der Bundesregierung, ein langfristig verlässliches Regelwerk zur Verfügung zu stellen, um mit möglichst großer Planungssicherheit auch Aspekte abzudecken, die in der zweiten Handelsperiode relevant werden. In der Erläuterung heißt es, die Linking-Directive verknüpfe den zum 1. Januar 2005 europaweit beginnenden Emissionshandel mit den internationalen Mechanismen des Kyoto-Protokolls - dem "Clean Development Mechanism" (CDM), der die Gutschrift von Emissionsreduktionszertifikaten für Projekte zur Treibhausgasreduktion in Entwicklungsländern vorsieht, und der "Joint Implementation" (JI), die gemeinsame Einrichtung von Emissionsminderungsprojekten. Diesen Mechanismen liege der Gedanke zugrunde, wonach es für das Weltklima unerheblich sei, in welchem Land, in welcher Region oder auf welchem Kontinent die Verringerung von Treibhausgasemissionen vorgenommen wird. Es sei sinnvoll, die Reduzierung dort stattfinden zu lassen, wo dies wirtschaftlich am günstigsten sei. Danach wird es Staaten und Privatunternehmen durch die JI ermöglicht, in bestimmten Industriestaaten zu investieren und hierfür Zertifikate gutgeschrieben zu bekommen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_303/02
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