hib-Meldung
208/2005
Stand: 14.09.2005
"Nur autorisierte Personen erhalten Zugriff auf steuerliches Datenregister"
15/5974) auf eine Kleine Anfrage
der FDP-Fraktion (15/5958). Die Fraktion hatte
darauf verwiesen, dass mit dem Steueränderungsgesetz 2003 die
Einführung eines bundeseinheitlichen Ordnungsmerkmals
("steuerliches Identifikationsmerkmal") beschlossen wurde. Damit
wurde das Bundesamt für Finanzen verpflichtet, jedem
Steuerpflichtigen ein Merkmal zuzuteilen, um ihn im
Besteuerungsverfahren identifizieren zu können. Das Merkmal
sei bundesweit eindeutig und werde jedem Einwohner in Deutschland
dauerhaft zugeordnet, so die FDP. Die Regierung betont, andere
Stellen als die Finanzbehörden dürften die
Identifikationsnummer nur erheben oder verwenden, wenn dies
für Datenübermittlungen zwischen ihnen und den
Finanzbehörden erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift
dies ausdrücklich zulässt. Auf die gespeicherten Daten
dürften die Finanzbehörden nur im Rahmen der gesetzlich
geregelten Zwecke zugreifen. Andere Stellen hätten keinen
Zugriff auf diese Daten. Eine im Bundesamt für Finanzen als
Standard eingesetzte Zugriffskontrollsoftware werde dies technisch
absichern. Die genauen Vorschriften dazu seien in den internen
Dienstanweisungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit
festgelegt. Sie würden von Datenschutzbeauftragten des
Bundesamts für Finanzen kontrolliert. Alle Abrufe aus dem
Verfahren und alle Zugriffe auf das Verfahren würden zudem
protokolliert. Der Gefahr, dass mit Hilfe der
Identifikationsmerkmale Persönlichkeitsprofile erstellt werden
könnten, wird nach Regierungsangaben entgegengewirkt. Die
Identifikationsnummer lasse keine Rückschlüsse auf die
Daten zu, die zu den Betroffenen gespeichert sind. Die zu
erhebenden Daten seien im Gesetz aufgezählt und
unterlägen einer besonderen Zweckbindung. Die Einführung
der Identifikationsnummer sei mit einem Mehraufwand für die
Meldebehörden verbunden, da sämtliche Melderegister
bereinigt werden müssten, um eindeutige Nummern vergeben zu
können. Wie es weiter heißt, haben sich die obersten
Finanzbehörden des Bundes und der Länder an dem Projekt
"OSCI-XMeld" beteiligt, um hersteller- und produktunabhängige
Software-Lösungen zu entwickeln. Mit der Realisierung des
Projekts biete sich die "historische Chance", so die Regierung, die
dezentral geführten Melderegister mit Hilfe der erstmaligen
Vergabe der Identifikationsnummer durch das Bundesamt für
Finanzen zu korrigieren und bundesweit zu konsolidieren.
Darüber hinaus werde mit der Vergabe der Nummer die Grundlage
für eine Modernisierung des Lohnsteuerabzugsverfahrens
geschaffen. Geplant sei, das gesamte Verfahren der Verwaltung der
Lohnsteuerabzugsmerkmale in die Zuständigkeit der
Steuerverwaltung zu übernehmen. Damit würden die Kommunen
von der personalintensiven Bearbeitung der Anträge auf
Änderung der Steuerklassen entlastet. Schließlich
ermögliche das Identifikationsmerkmal auch, dass eine im
Voraus ausgefüllte Steuererklärung für die
Steuerzahler bereitgestellt werden kann.
Berlin: (hib/VOM) Nur autorisierte Bedienstete der
Finanzbehörden werden Zugriff auf das zentrale Datenregister
erhalten, das die "steuerlichen Identifikationsmerkmale" aller
Steuerpflichtigen enthält. Darauf verweist die Bundesregierung
in ihrer Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_208/01