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Die Wahl zum Bundestag

INFO

Im Grundgesetz steht: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Damit die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland dieser Aufgabe gerecht werden können, ist einiges zu organisieren. Das Schaubild zeigt, wie ein neuer Bundestag zustande kommt.

1. Kandidaten

Wahlkreiskandidat spricht Bürgerin an
Kandidaten.

Wahlkreis

Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wird für die Wahl zum Deutschen Bundestag in Wahlkreise eingeteilt. In den 299 Wahlkreisen leben jeweils annähernd gleich viele Wahlberechtigte. Aus jedem Wahlkreis wird ein Direktkandidat in den Deutschen Bundestag gewählt.

Wahlkreisbewerber

Wahlkreisbewerber stellen sich in einem Wahlkreis direkt und als Person zur Wahl. Die Bewerber der Parteien werden meist von den Parteimitgliedern vor Ort auf Mitgliederversammlungen gewählt. Neben den Parteikandidaten werben manchmal auch parteilose Kandidaten um die Erststimmen der Bürger eines Wahlkreises.

Landesliste

Die Landeslisten werden von den Parteien in den Bundesländern aufgestellt. Sie enthalten die Kandidaten, die auf der Grundlage der von der Partei gewonnenen Zweitstimmen in den Bundestag einziehen. Die Rangfolge in der Liste bestimmt, wer bei einem bestimmten Wahlergebnis ein Mandat erhält. Die Kandidaten der Landesliste werden auf einer Konferenz der Parteidelegierten gewählt.

2. Organisation

Bürger gehen in ein Wahllokal
Organisation.

Wahltag

Nach dem Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Tag der Bundestagswahl. In der Praxis liegt der Entscheidung eine Empfehlung der Bundesregierung zu Grunde. Der Wahltag muss in einem Zeitraum gefunden werden, der frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der laufenden Wahlperiode liegt. So sieht es das Grundgesetz vor. Löst der Bundespräsident den Bundestag vorzeitig auf, müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden.

Wahllokal

Im Wahlraum wird gewählt. Alternativ kann eine Briefwahl beantragt werden. Die Wahllokale sind meist in öffentlichen Gebäuden untergebracht. Für jedes Wahllokal wird ein Wahlvorstand eingesetzt. Dafür sind die Landesregierungen zuständig. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und drei bis sieben Beisitzern. Etwa 620.000 Wahlhelfer organisieren eine Bundestagswahl von der Einrichtung des Wahlraumes bis zur Er mittlung des Wahlergebnisses.

3. Stimmabgabe

Wahlzettel wird in Wahlurne gesteckt. Abbildung eines Stimmzettels
Stimmabgabe.

Wahlverfahren

Alle deutschen Staatbürgerinnen und Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können wählen oder gewählt werden. Der Bundestag wird in einer Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht ge wählt. Die Hälfte der 598 Abgeordneten wird in direkter Wahl nach dem Mehrheitswahlrecht ermittelt, sie vertreten die 299 Wahlkreise. Die andere Hälfte zieht nach dem Verhältniswahlrecht in den Bundestag ein. Hier ist die Verteilung der Zweitstimmen auf die Parteien maßgeblich.

Erststimme

Mit der Erststimme, die auch Wahlkreisstimme genannt wird, wählen die Bürgerinnen und Bürger den Direktkan didaten ihres Wahlkreises in den Deutschen Bundestag. Einen Sitz im Parlament erhält derjenige Kandidat, der in seinem Wahlkreis die relative Mehrheit der Stimmen erzielt. Im Gegensatz zur Zweitstimme hat die Erststimme keinen Einfluss auf die Sitzverteilung. Hier geht es vor allem um die Wahl eines bestimmten Wahlkreisabgeordneten.

Zweitstimme

Die Zweitstimme wird auch Parteistimme oder Listenstimme genannt. Sie bestimmt, in welchem Größenverhältnis zueinander die Parteien im Bundestag vertreten sind. Wenn nach der Stimmauszählung bundesweit feststeht, wie viele Sitze eine Partei gewonnen hat, wird ermittelt, welche Abgeordnete über die jeweiligen Landeslisten in den Bundestag einziehen. Die Zweitstimme ist für die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag entscheidend.

4. Auszählung

Stimmzettel werden gezählt
Auszählung.

Bundeswahlleiter

Der Bundeswahlleiter überwacht die gesamte Organisation der Wahl. Seine Aufgaben sind eng mit der Tätigkeit der übrigen für die Durchführung der Bundestagswahl verantwortlichen Stellen verknüpft. Nach der Wahl ermittelt er die Bundestagssitze für jede Partei. Der Bundeswahlleiter wird vom Bundesministerium des Innern ernannt. In der Regel übernimmt der Präsident des Statistischen Bundesamtes diese Aufgabe.

Fünf-Prozent-Klausel

Eine Partei muss mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erhalten, um im Bundestag vertreten zu sein. Parteien, deren Wahlergebnis unterhalb dieser Sperrklausel bleibt, werden bei der Verteilung der Mandate nicht berücksichtigt. Sollten sie allerdings mindestens drei Direktmandate erzielen, wird ihr Stimmanteil bei der Sitzberechnung einbezogen.

5. Neuer Bundestag

Das neubesetzte Plenum
Neuer Bundestag.

Mandat

Mandat bedeutet so viel wie „Auftrag“. Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag sind Mandatsträger und handeln im Auftrag der Wähler. Das freie Mandat in der modernen Demokratie bedeutet, dass die Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Das Mandat ist zeitlich begrenzt. Ein Bundestagsmandat erlischt mit Ende der Wahlperiode, im Regelfall nach vier Jahren. Es kann durch Wiederwahl erneuert werden.

Sitzverteilung

Zur Berechnung der Sitzverteilung wird das Hare/Niemeyer-Verfahren angewendet. Danach werden die zu vergebenden Sitze mit der Zahl der Zweitstimmen je Partei multipliziert und anschließend durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen der an der Verteilung teilnehmenden Parteien dividiert. Die so berechneten ganzen Zahlen entsprechen den Sitzen der Partei. In einem zweiten Schritt werden die restlichen Sitze nach der Größenordnung der Nachkomma-Stellen vergeben. Anschließend erfolgt die Verrechnung mit den errungenen Direktmandaten.

Überhangmandat

Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag können so genannte Überhangmandate entstehen. Das ist dann der Fall, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate durch Erststimmen erringt, als ihr aufgrund des erzielten Anteils an Zweitstimmen zustehen würden. Da die gewonnenen Direktmandate erhalten bleiben, erhöht sich die Gesamtzahl der Abgeordneten im Parlament.

Das vollständige Schaubild

Gesamtübersicht

Illustration/Grafik: Martin Haußmann, www.haussmann-illu.de
Erschienen am 31.08.2005

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