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Januar 01/2000
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GROSSE ANFRAGE DER F.D.P.

Regierung soll Zukunft der Rechtsberatung bewerten

(re) Die Zukunft der Rechtsberatung hat die F.D.P. zum Thema einer Großen Anfrage (14/2564) gemacht. Die Fraktion verweist darauf, Presse, Rundfunk und Fernsehen, aber auch die neuen Medien hätten Rechtsberatung und -besorgung für sich entdeckt.

Sie schlössen in ihrem Informationsangebot auch die Erörterung rechtlicher Fragen ein. Hinzu kämen neuerdings Ratgeber- und Gerichtssendungen mit unterhaltsamem Charakter. Sobald die Medien aber die Erörterung genereller Rechtsprobleme verließen und sich mit einer konkreten Rechtsfrage einer bestimmten Person befassten, gerieten sie in Konflikt mit den Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes.

Die Liberalen verweisen zudem darauf, dass eine Rechtschutzversicherung die direkte rechtliche Beratung ihrer Kunden plant. Auch dürften Krankenkassen ihre Versicherten bei der Durchsetzung von deren Schadensersatzansprüchen, die aus ärztlichen Behandlungsfehlern oder aus Unfällen resultierten, unterstützen, wenn sie dabei auch ein eigenes Interesse verfolgten. Die Freien Demokraten verweisen zudem darauf, dass auch die Kreditwirtschaft seit geraumer Zeit Dienstleistungen anbiete, die eine erbrechtliche Beratung oder eine Nachlassabwicklung zum Gegenstand hätten.

Entsprechende, seit Jahren praktizierte Tätigkeiten habe das Oberlandesgericht Karlsruhe als Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz erkannt. Dies habe zu Rechtsunsicherheiten geführt. Unklarheiten gebe es auch im Bereich der Existenzgründungs- und Unternehmensberater. Die Bundesregierung soll deshalb in ihrer Antwort mitteilen, wie sie derartige Entwicklungen bewertet und ob sie die Notwendigkeit sieht, Änderungen am Rechtsberatungsgesetz vorzunehmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001053a
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