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April 04/2000
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DEUTSCH-TSCHECHISCHE ERKLÄRUNG BEKRÄFTIGT

Vermögensfragen kein Thema

(aw) Der Auswärtige Ausschuss hat am 5. April mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P. und PDS dafür votiert, die Bundesregierung darin zu unterstützen, sich an Geist und Buchstaben der im Januar 1997 vom Bundestag verabschiedeten deutsch-tschechischen Erklärung zu halten. Die CDU/CSU stimmte als einzige Fraktion gegen einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen (14/1873).

In der Erklärung heiße es, beide Seiten wollten ihre Beziehungen "nicht mit den aus der Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen belasten". Feststellungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und seinem tschechischen Amtskollegen Milos Zeman seien insofern zu begrüßen, als "beide Regierungen weder heute noch in Zukunft Vermögensfragen in diesem Zusammenhang aufwerfen werden".

Die Union wiederum fand für einen ihr vorgelegten Antrag "Versöhnung durch Ächtung von Vertreibung" (14/1311) im Ausschuss keine Mehrheit. Die CDU/CSU hatte erreichen wollen, dass der Bundestag eine Entschließung des österreichischen Nationalrates vom Mai 1999 "betreffend die Aufhebung der Benes-Dekrete und der AVNOJ-Bestimmungen" (über die Vertreibung und Enteignung der Sudetendeutschen bzw. der Donauschwaben) begrüßt. Die Bundesregierung hatte aufgefordert werden sollen, im Sinne dieser Beschlüsse gegenüber den betreffenden Staaten tätig zu werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004032b
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