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Mai 05/2000
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GESETZENTWURF ANGENOMMEN

Skandinavische Länder werden an Schengen angebunden

(in) Das Königreich Dänemark, die Republik Finnland und das Königreich Schweden können nun dem so genannten Schengener Durchführungsübereinkommen beitreten. Dies hat der Bundestag am 18. Mai beschlossen. als er einem Beschluss (14/3389) des Fachausschusses folgend den Ratifizierungs-Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/3247) dazu annahm.

Gleichzeitig wird mit dem Gesetzentwurf ein Assoziierungs-Übereinkommen mit den Nicht-EU-Mitgliedstaaten, der Republik Island und dem Königreich Norwegen, von Mai 1999 in nationales Recht umgesetzt, so dass damit insgesamt ganz Skandinavien an die Schengener Zusammenarbeit im EU-Rahmen angebunden wird.

Schwerpunkte des Schengener Durchführungsübereinkommens vom Juli 1990 sind den Angaben zufolge die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen sowie die Regelung von Ausgleichsmaßnahmen, die gewährleisten sollen, dass der Wegfall von Kontrollen nicht mit Sicherheitseinbußen verbunden ist. Das Durchführungsübereinkommen ist laut Regierung für die Erstunterzeichnerstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande sowie die Beitrittsstaaten Portugal und Spanien im März 1995 in Kraft gesetzt worden.

In ihrem Gesetzentwurf erläutert die Regierung, zusätzliche Kosten entstünden durch den Beitritt der drei EU-Länder und dem Assoziierungsverhältnis der beiden Nicht-EU-Mitglieder "grundsätzlich nicht".

Inwieweit die Beitritte und die Kooperation sich kostenmäßig auf die erforderliche Integration dieser Staaten in das Schengener Informationssystem auswirken, sei derzeit noch nicht bezifferbar.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005056c
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