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Juni 06/2000
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INITIATIVE DER PDS

Leistungen für Asylbewerber sollen umgewidmet werden

(in) Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) soll ersatzlos aufgehoben werden. Dies hat die PDS in einem Antrag (14/3381) gefordert. Danach sollen Personen, die bisher nach dem AsylbLG Leistungen empfingen, künftig Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) erhalten.

Die anfallenden Kosten der Sozialhilfe seien den örtlichen Leistungsträgern durch den Bund zu erstatten. Die Regierung soll aufgefordert werden, ein entsprechendes Gesetz einzubringen.

Mit dem AsylbLG sei erstmals die Definition des Existenzminimums für eine bestimmte Gruppe von Menschen nach unten korrigiert worden, womit es jetzt in Deutschland zwei verschiedene Existenzminima gäbe. Damit sei das Grundprinzip der Sozialhilfe außer Kraft gesetzt, das mit dem Bundessozialhilfegesetz (BHSG) zuzmindest den Versuch unternehme, den verfassungsgrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes zu entsprechen.

Zur Abschreckung, so die Fraktion, würden Menschen mit dem Asylbewerberleistungsgesetz und der angeblichen Kostenersparnis aus der allgemeinen sozialrechtlichen Versorgung ausgegrenzt. Diese Regelungen seien nicht nur inhuman, sondern vielfach auch unpraktikabel und teurer als eine Leistung nach dem BSHG.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006039b
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