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Juli 07/2000
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F.D.P.- ANTRAG

Inhalte der "Berliner Rede" des Bundespräsidenten umsetzen

(in) Die Inhalte der "Berliner Rede" von Bundespräsident Johannes Rau vom 12. Mai, in der dieser detailliert auf die Notwendigkeit einer verbindlichen Regelung für eine Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland hingewiesen habe, sollen gesetzgeberisch umgesetzt werden. Dies fordert die F.D.P. in einem Antrag an die Bundesregierung (14/3697).

Folge man der Rede des Bundespräsidenten, dürfe Einwanderung nicht dem Zufall oder einer aktuellen Bewertung überlassen bleiben, sondern erfordere gute und durchdachte Konzepte.

Es sei wichtig und legitim, bei Zuwanderung und Integration an die eigenen Interessen der Bundesrepublik Deutschland zu denken. Auch dürften aus der Zuwanderungsdiskussion nicht nur immer Teilaspekte herausgegriffen werden, der Blick müsse vielmehr auf das Ganze gerichtet und Migrationspolitik europäisch abgestimmt werden.

Danach dürfe das Grundrecht auf Asyl im Rahmen einer Zuwanderungsregelung nicht zur Disposition gestellt werden. Regeln für Integration und Einwanderung sollten von sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft geprägt sein.

Deutschland wie auch andere westliche Länder brauchten Einwanderung und könnten auf auswärtige Spitzenkräfte nicht verzichten.

Die Integration ausländischer Mitbürger müsse aktiv und systematisch gefördert werden, wobei jeder, der das Recht habe, sich dauerhaft in Deutschland aufzuhalten, auch verpflichtet sei, sich mit der deutschen Gesellschaft vertraut zu machen – mit Menschen, Sprache, Werten und Traditionen.

Benötigt werde für die Umsetzung schließlich ein größerer Entscheidungsspielraum der Behörden, so die F.D.P., um der jeweiligen Situation besser gerecht werden zu können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007034b
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